VII. DIE STÄDTE ALS KREDITNEHMER

 

1. Der Katastrophenhilfe-Kredit der Nationalbank an die Städte Pest, Buda und Esztergom
 

In der Nacht vom 14. zum 15. März 1838 trat die Donau in Pest und Buda über die Ufer und richtete vor allem in Pest großen Schaden an. Der Wasserstand der Donau war schon vorher außerordentlich hoch gewesen. Als sich schließlich  das Treibeis bei der Csepel-Halbinsel ansammelte und so einen natürlichen Staudamm bildete, kam es zur Überschwemmung. Auch die weiter oben an der Donau gelegene Stadt Esztergom (Gran) wurde in Mitleidenschaft gezogen.
 

1.1.) Die Bedingungen der Kreditvergabe

Die Wiener Regierung beschloß, mit einem Kredit der Nationalbank zum Wiederaufbau der zerstörten Häuser beizutragen. Es war dies der einzige öffentliche Kredit, der vor 1848 erteilt wurde. Es war auch das erstemal, daß in der Monarchie eine Katastrophenhilfe über ein Darlehen und nicht durch Spenden oder einmalige Zuwendungen gewährt wurde. Wenngleich die Höhe des Zinses – 2% – den kommerziellen Charakter dieser Transaktion stark einschränkt.

Der von Brusatti gemachte Vergleich mit den Privatanleihen ist fragwürdig: Es gibt – zumindest im Schriftverkehr der Behörden – keinen Hinweis darauf, daß über diesen Kredit von Bürgern zu zeichnende Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden wären. Die 2% beziehen sich jedenfalls eindeutig auf die von den Kreditnehmern, den Hochwassergeschädigten, zu zahlenden Zins. Nach Ansicht der Verfasserin streckte die Nationalbank das Geld vor, sonst nichts.

Der Kaiser wies mit zwei Schreiben vom 27. 3. den Hofkammerpräsidenten Eichhoff und den Bankgouverneur Lederer an, die Bedingungen eines von der Nationalbank zu gewährenden Darlehens im „Betrage von 2 bis 3 Millionen fl. CM zu 2 oder 3% gegen vollkommene hypothekarische Sicherheit“(1) in Erfahrung zu bringen.

Bei den Verhandlungen zwischen der Nationalbank und den Abgeordneten der betroffenen Städte waren folgende Fragen zu klären, bevor an die Auszahlung der Kredite geschritten werden konnte:

a) Die Frage der Bürgschaft und der Brandschadensversicherung.

Die Vertreter der Städte erkärten sich im Prinzip bereit, für die Kreditnehmer zu haften. Um ihrerseits Sicherheit betreffend der Hypothek, auf die sich ihre Bürgschaft bezog, zu haben, beantragten die Vertreter der Stadt Pest, „daß die Theilnehmer an diesem Darlehen ihre wiederaufgebauten Häuser gegen Brandschaden für die Dauer des Darlehens assekuriren lassen sollen“. Allerdings verlangten sie die Versicherung nur gegen Feuer, – es war klar, daß sich, noch dazu in den Anfangszeiten des Versicherungswesens, keine Versicherung finden würde, die bereit gewesen wäre, ihre Dienste für eine Überschwemmung des eben erlebten Ausmaßes anzubieten, und daß daher anders vorgesorgt werden mußte: „Die Kommission“ (bestehend aus Vertretern der Hofkammer, der Ungarischen Hofkanzlei und der Nationalbank) „glaubte vor allem voraussetzen zu müssen, daß das geeignete in gehörigem Maße bereits verfügt worden sey, und die beiderseitigen Donauufer und dadurch die betreffenden Städte vor einer ähnlichen Catastrophe ... für die Zukunft zu bewahren, weil eine Wiederholung derselben, zumal innerhalb der für Rückzahlung des Darleihens bestimmten Frist, zugleich das Objekt jeder allgemeinen und speziellen Hypothek vernichten müßte …“(2)

b) Das Problem der Vorintabulation.

Der Palatin Josef hatte die Wiener Behörden darauf aufmerksam gemacht, daß für diese Kredite eine Intabulation primo loco zu erwirken sei. Die Besitzer der zerstörten Häuser, die den Kredit in Anspruch nahmen, mußten sich mit ihren restlichen Gläubigern dahingehend einigen, daß diese ihre Ansprüche im Fall einer Pfändung erst nach der Nationalbank geltend machen konnte. Wenn diese Einigung mit den Gläubigern nicht gelingen sollte, wurde noch die Möglichkeit eingeräumt, einen Bürgen zu stellen, der auf seine Immobilien die Intabulation an erster Stelle vornehmen lassen würde.

Das Darlehen, als hypothekarisches, wurde nur an Hausbesitzer vergeben:
Jene Private, welche keine Häuser, keine Gründe haben, oder unter die Entschädigten nicht gezählt werden können, bleiben von der Wohlthat des Darlehens ausgeschlossen.“(3) (Die Formulierung „unter die Entschädigten nicht gezählt werden können“ bezieht sich auf Hochwassergeschädigte, deren Eigentum außerhalb der drei Städte lag.) Handwerker, deren Werkzeuge zerstört worden waren, wurden auf die private Mildtätigkeit verwiesen.

Bezüglich der Tilgung wurden zunächst 2, dann 4 Freijahre vorgesehen, nach deren Ablauf der Kreditnehmer mit der Rückzahlung der Schuld beginnen sollte. Dann war jährlich ein Zehntel der aufgenommenen Summe abzuzahlen, von der Auszahlung bis zur vollständigen Tilgung wurde also ein Zeitraum von 14 Jahren veranschlagt.
 

1.2.) Das angebliche Rothschild-Darlehen

In einem Schreiben des Kaisers an den Hofkammerpräsidenten Eichhoff vom 14. 5. 1838 wird die „Absicht, für die Freystadt Pest ein Darlehen von 500.000 fl. CM von Baron Salomon Rothschild gegen 4 prozentige Zinsen aufzunehmen,“(4) erwähnt. Rothschild, der hier natürlich gleich wieder ein Geschäft witterte, war offenbar mit diesem Ansuchen an die Stadt Pest und/oder Eichhoff herangetreten. Über das weitere Schicksal dieser Rothschildschen Anleihe herrscht m. E. in der Geschichtsschreibung eine irrige Ansicht. Brusatti schreibt nämlich:

„Wegen dieser Dinge … gingen die Verhandlungen zwischen Hofkammer, ungarischer Hofkanzlei und Nationalbank so lange hin und her, sodaß die Stadt Pest, die rasch Geld brauchte, sich um ein kurzfristiges Darlehen bei Rothschild in der Höhe von 500.000 fl. bewerben mußte. Erst dann kam die Anleihe der Nationalbank zustande.“(5)

Die ungarische Historikerin Andics wiederholt diese Aussage(6) mit Berufung auf Brusatti, um einen weiteren Beleg für die Feindseligkeit Metternichs gegenüber Ungarn anzuführen, die auch angesichts einer offensichtlichen Notlage ungeschminkt zutage getreten sein soll.

Demgegenüber ist festzustellen, daß in dem umfangreichen Aktenpaket, welches irreführend „Darleihen an die Freystadt Pest, von dem Großhandelshaus Rothschild“ übertitelt ist, kein Hinweis auf das Zustandekommen des Darlehens enthalten ist. Im Gegenteil: Der Kaiser verfügt am 25. 4. 1838 ausdrücklich:

„Die Bemerkung Eurer Liebden, daß das mit dem Baron Rothschild angeknüpfte Darlehensgeschäft auf dem gewöhnlichen Dikasterialwege verhandelt wird, hat mich zu der Verfügung veranlaßt, daß von Seite Meiner ungarischen Hofkammer keine Bewilligung zu irgend einer Geldaufnahme der Städte Pest, Ofen und Gran ertheilt werde.“(7)

Im Index des Jahres 1838 findet sich kein Hinweis auf das angebliche Darlehen Rothschilds, sondern ein „Auftrag an den ungarischen Hofkammer-Präsidenten, den Städten Ofen, Pest und Gran keine Bewilligung zur Contrahirung eines Anlehens von Privaten zu ertheilen, da bereits wegen Erfolgung eines Anleihens von Seite der Österreichischen Nationalbank Verhandlungen im Gange sind.“(8) (Hervorhebung A. L.) Noch bevor die Verhandlungen abgeschlossen waren, wurde aus dem zu erteilenden Darlehen ein Vorschuß von 500.000 fl. gewährt – der Kaiser gab am 2.7. 1838 die entsprechende Weisung an den Ungarischen Hofkammerpräsidenten Wilczek(9) –, der über die Budaer Filiale der Nationalbank auszuzahlen war. Es handelt sich zwar um die gleiche Summe wie die von Rothschild angebotene, daher vielleicht die irrige Auffassung, er hätte diesen Kredit doch vergeben. Er selbst wird jedoch nirgends erwähnt. Auch der Index von 1839 enthält keinerlei Hinweis auf das angebliche Rothschildsche Darlehen. Da sich beide Autoren aber – ebenso wie die Verfasserin – nur auf den Aktenbestand des Finanzarchivs beziehen, fußt der Schluß, Rothschild sei hier bei der Vergabe des Darlehens beteiligt gewesen, offenbar auf einem Mißverständnis.
 

1.3.) Auszahlung und Form des Schuldscheins

Die ersten Auszahlungen erfolgten bereits 1838, wenige Monate nach der Hochwasserkatastrophe. Ein am 1. 8. 1839 ausgestellter Schuldschein über 1.000 fl. CM enthält die Information, daß von dem gesamten Darlehen, das sich nach den Akten auf 3 Millionen fl. CM belief, 2 Millionen 650.000 fl. CM auf das am stärksten in Mitleidenschaft gezogene Pest entfielen. Der Schuldschein ist ein vorgedrucktes Formular in deutscher Sprache. Die Kreditnehmer waren Eheleute aus der Theresien-Vorstadt. Die Rückzahlung hatte 3 Jahre nach der Aufnahme des Darlehens zu beginnen. Dann war, wie von der Nationalbank 1838 bereits geplant, jährlich ein Zehntel der Schuld, samt 2% Zinsen, abzuzahlen. Bei Versäumnis einer Frist sollte sofort die gesamte noch ausstehende Summe vor einem vom Fiskus gewählten Gericht im summarischen Verfahren einklagbar sein. Die Kreditnehmer verzichten auf die ungarischen Rechtsmittel, namentlich die „oppositio“ und die „appellata“. Handschriftlich ist die Verpflichtung, das Haus versichern zu lassen, hinzugefügt. Außer den Kreditnehmern unterschrieben mehrere Zeugen und Amtspersonen.(10)

 

2. Die Kommunalobligation
 

Um im Leser nicht falsche Hoffnungen zu wecken: Keine Stadt Ungarns gab im Vormärz Kommunalobligationen heraus. Geldbedarf wäre zwar durchaus vorhanden gewesen, vermutlich hätte die Staatsverwaltung einen solchen Schritt jedoch nicht genehmigt. Allerdings gab es einen Plan einer solchen Anleihe für die Stadt Pest, und zwar durch den in dieser Arbeit öfters erwähnten Großhändler Kappel. Dieser Plan befindet sich im Archiv des Palatins Josef, er wurde also als Vorschlag an den Statthaltereirat oder das Palatinalamt eingereicht. Kappel schreibt hier naturgemäß nicht, ob er für seinen Entwurf ein Vorbild hatte. Es ist auch nicht klar, warum er sich mit dieser Frage beschäftigte – ob er Mitglied der Wahlbürgerschaft war und sich deshalb für die Finanzen der Stadt interessierte, ob ihn jemand damit beauftragt hatte oder ob er im Ausland diese Form der Kreditschöpfung kennengelernt hatte und sie jetzt auch in Ungarn einführen wollte.

Der Plan sieht vor, daß Pest Obligationen in Gesamthöhe von 600.000 fl. herausgeben soll, bei einem Nennwert von 1.000 fl. pro Stück und 5% Zinsen. Die Laufzeit dieser Anleihe war für 36 ½ Jahre vorgesehen. Die Zinsenzahlung sollte halbjährlich stattfinden, also in Raten von 2,5%.

Bei dieser Anleihe sah Kappel einen Amortisationsfonds vor. In diesen Fonds wären jährlich gewisse Summen zur Tilgung der Schuld einzuzahlen gewesen. Mit diesem Geld sollte aber wieder gewirtschaftet werden, sodaß ein Teil der 600.000 fl. durch Zinsen auf Geld, das aus diesem Amortisationsfonds zu verleihen war, aufgebracht werden sollte. Die Berechnungen, die er an dieser Stelle durchführt, sind etwas unklar.
Zusätzlich plante er einen Tilgungsfonds, in den jährlich 1% der Gesamtsumme – bei zu 5% verzinslichen Obligationen – oder 2% bei zu 4% verzinslichen – einzuzahlen wäre.
An dieser Stelle machte er einen Vergleich mit den Staatsanleihen. Die 5%-igen, so Kappel, stünden an der Börse auf 111% ihres Nennwertes, die 4%-igen auf 101%. Somit „blieben dem Negozirenden bei 5% 11% Gewinn, bei 4% 1%.“ Kappel war überzeugt, daß eine Kommunalobligation von den Käufern genauso bewertet würde wie eine Staatsanleihe: „Obligationen der Pester Stadt, wo jeder Bürger in solidum haftet, genießen gleichen Kredit wie Staatspapiere.“

Kappel hatte offenbar auch schon bei Banken nachgefragt und positive Antworten erhalten: Die Preßburger Sparkasse wäre bereit gewesen, diese Anleihe in 36 Jahren abzuwickeln, und eine Firma Frölich (Pest, Preßburg?) über das Wiener Bankhaus Stametz in 34 1/2 Jahren, Letztere zuzüglich Spesen von 3.800 fl. Sofern mit der „Wiener Bank“ Stametz gemeint ist, empfiehlt Kappel eher diese Version, um durch die Differenz zwischen österreichischem und ungarischem Zinsfuß eine Verbilligung der Anleihe zu bewerkstelligen: „Eine Anleihe bei der Wiener Bank, wo die Interessen i.A. bei Wechseldiscont à 4% stehen, wäre für die Stadt am vortheilhaftesten, wo solchen durch Reserve Legung jährlich 2% in Tilgung durch jährliche f. 12.000 in 27 Jahren selbst effectuiren könnte.“(11)

 

3. Debrecen
 

Die Stadt Debrecen besaß im Vormärz große landwirtschaftlich nutzbare Flächen, um deren Bewirtschaftung sich die Stadtväter anscheinend nicht angemessen kümmerten. So konnte sie aus ihrem Landbesitz keinen übermäßigen Nutzen ziehen, war gleichzeitig in ständiger Geldverlegenheit und verschuldete sich immer mehr, – zunächst eher bei den althergebrachten Kreditgebern der feudalen Zeit – bei der Kirche und bei anderen Gemeinden:

„Im Wirtschaftsjahr 1828/29 stiegen die Passiva der Stadt auf 386.954 fl. WW. Darüberhinaus schuldete sie dem reformierten Kollegium 50.000 fl., weiters der katholischen Kirche, der Stadt Pápa, einigen Domherren in Nagyvárad, dem katholischen Pfarrer in Debrecen, und für jeden dieser Kredite zahlte sie 5% oder 6% Zinsen. Um die Höhe der Verschuldung ins rechte Licht zu rücken: Eine Kreditaufnahme aus dem Jahre 1736 scheint auch unter den Schulden auf. In diesem erwähnten Wirtschaftsjahr konnte die Stadt insgesamt 63.045 fl. WW abzahlen, das heißt, die Hauptschuld blieb weiter aufrecht, da die Zahlungen vermutlich lediglich die Zinsen abdeckten. Schulden dieser Art durften im Budget nicht aufscheinen, sondern sie wurden in einem besonderen Buch der „Obligationen und Quittungen“ verzeichnet.“(12)

„Unter den Gläubigern der Stadt finden sich gleichermaßen Stadtbürger, Großgrundbesitzer, – z.B. 1833 Samuel und Ferenc Teleki –, die reformierte und die katholische Kirche, das Kollegium und andere Städte.“(13)

In dieser Stadt im Osten Ungarns waren die Einwohner fast 30 Jahre nach dem Staatsbankrott noch immer von Mißtrauen gegen das Papiergeld erfüllt, was die Bedienung der Schuld zusätzlich erschwerte: Das Debrecener Kollegium war 1840 erst mit Beschluß des Stadtrates bereit, die fällige Tilgungsrate von 12.000 fl. für die Schuld, die die Stadt bei ihm aufgenommen hatte, in Einlösungsscheinen zu akzeptieren.

Später kam es auch zu Kreditaufnahmen bei Privaten und Bankhäusern Es scheint, daß in dieser Zeit – den 30-er Jahren – die professionellen Geldverleiher begannen, die Städte und Gemeinden als potentielle Kunden zu entdecken:

„1838 bot ein »großer Herr aus Wien« 300.000 fl. CM zu einem 5%-igen Zins auf 40 Jahre an, der Wiener Vermittler verlangte zusätzlich ein Honorar von 3%. Die Stadtgemeinde riet zu großer Vorsicht, da bei Kreditbeziehungen mit dem Ausland »eine mehrtägige Verzögerung bei Bezahlung des Zinses zur Aufkündigung des Kredites führen kann, was gefährliche Folgen für die Stadt nach ziehen könnte.«“(14)

„Beinahe gleichzeitig erfolgte von anderer Seite ein Kreditangebot. Die Wiener Barone Arnstein & Eskeles boten einen Kredit in der Höhe von 540.000 fl. CM zu einer Tilgungsrate von 32.400 fl. CM jährlich an. Die Ungarische Kammer trug in dem Bewußtsein zu der Kreditaufnahme bei, daß Debrecen nach Begleichung der anderen Schulden seine Aufmerksamkeit dann nur mehr auf einen Kredit verwenden müsse. Das Geschäft kam im Jahre 1844 zustande.“(15)

Leider ist nicht bekannt, aus welchen Gründen sich dieser Kredit so lange verzögerte.

„1844 betrug die Verschuldung der Stadt 661.752 fl. CM, bis zur Wirtschaftskrise von 1847 verschärfte sich die Lage weiter.“(16)

Der Anstieg der Schuldsumme ist beträchtlich, obwohl diejenige für das Jahr 1828 nicht vollständig angeführt ist. Dennoch betrug sie sicher weniger als die Hälfte der Summe von 1844. Festzuhalten ist hier auch, daß die Stadt selbst über ihre Schulden bis in die 30-er Jahre in Wiener Währung Buch führte, danach aber offenbar den Konventionsgulden zur Berechnungsgrundlage machte. Ausschlaggebend dürfte dabei gewesen sein, daß er sich zu diesem Zeitpunkt für alle Geldtransaktionen größeren Ausmaßes vollständig als Recheneinheit durchgesetzt hatte.
1846 wurde die Debrecener Sparkasse gegründet. Obwohl Debrecen eine Marktmetropole war, für damalige Verhältnisse ein Zentrum des Handels, fand dieses Geldinstitut offenbar auch wenig kommerzielle Anlagemöglichkeiten für die ihr anvertrauten Gelder. Sie wurde bald zum Hauptgläubiger der Stadt.(17)

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(1) FA, PA 1697/1838

(2) FA, PA 2739/1838

(3) ebd.

(4) ebd.

(5) Brusatti, S. 348

(6) Andics, S. 194

(7) FA, PA 2739/1838

(8) FA, Indexband für 1838, Stichwort „Ungarn“. Dazu sind außer dem erwähnten Akt noch 2 weitere Aktenzahlen angeführt.

(9) FA, PA, 3667/1838

(10) F.L., Pest városa törvényszékének iratai, Csp. IV 1223/d, 1. doboz, „Genning“

(11) O. L., N 22, (Jntl), 54. csomó, XL/1845

(12) Komoróczy, S. 93

(13) ebd., S. 174

(14) Hajdú-Bihar megyei Levéltár, VHK ir. 1838. febr.20, Tan. jk. febr.14, márc. 14, 15, 17, zitiert nach: Komoróczy, ebd.

(15) HBmL, Tan. jk.1838 okt. 20, 1839 júl.4., 1844 jún.17., VHK ir. 1838 dec. 3., 1844 nov. 10.; Fog. 105/1844 nov.10., és Jel. 536/1844, zitiert nach: Komoróczy, ebd.

(16) HBmL, Fog. 208/1844, zitiert nach: Komoróczy, S. 174

(17) ebd., S. 175

 

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