TEIL. DIE KREDITINSTITUTE DES VORMÄRZ

 

1. Die ungarischen Sparkassen

 

1.) Vorläufer der ungarischen Sparkassen. Filialen der österreichischen Sparkasse

Vor der Gründung eigener ungarischer Sparkassen unterhielt die österreichische Sparkasse ab 1827 in verschiedenen ungarischen Städten Filialen, die meistens aus einem angesehenen Kaufmann bestanden, der als Vertrauensmann der Sparkasse ihre Geschäfte abwickelte. Solche Filialen bestanden in Preßburg (1828-41), Tyrnau (Trnava, Slowakei/1827-41), Érsékújvár (Nové Zámky, Slowakei/1827-29), Győr (1827-38), Altsohl (Zvolen, Slowakei/1827-29), Szeged (1827-29), Eszék (Osijek, Kroatien/1827-34) und Varaždin (Kroatien/1827-30). Sie wurden entweder wegen mangelnden Bedarfs oder wegen des Entstehens der ungarischen Sparkassen eingestellt.
Die erste Sparkasse Ungarns wurde 1836 in einer Stadt gegründet, die weder damals noch heute, – allerdings vorher und in der Zwischenzeit schon –, zu Ungarn gehörte: Im siebenbürgischen Kronstadt (Braşov, Rumänien). Ihr Gründer, der Kronstädter Bürger Peter Lange, hatte in Wien die österreichische Sparkasse studiert, für die Ausarbeitung der Statuten jedoch eher die Nürnberger Sparkasse zum Vorbild genommen. Die Motive, von denen diese Sparkassengründung geleitet war, waren folgende:

– Die ärmeren Schichten sollten die Möglichkeit haben, sich für Alter, Krankheit oder die Wechselfälle des Lebens XXetwas beiseitezulegen, dadurch sollte sie auch von unnötigen (!) Ausgaben „bewahrt“ werden.

– Unnütz in Sparstrümpfen herumliegendes Geld sollte der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

– Eine Stiftung für gemeinnützige Zwecke sollte ins Leben gerufen werden, um Notleidenden unter die Arme zu XXgreifen.

– Das Kronstädter Krankenhaus sollte mit einem Viertel des jährlichen Reingewinns unterstützt werden.

Über die Tätigkeit dieser Sparkasse ist nicht viel bekannt, sie scheint aber relativ störungsfrei verlaufen zu sein.
Da Siebenbürgen von Ungarn getrennt verwaltet und auch durch eine Zollinie getrennt war, die Wirtschaftsbeziehungen daher nicht sehr intensiv waren, hatte das Bestehen der Kronstädter Sparkasse kaum Einfluß auf die späteren Sparkassengründungen in Ungarn.

 

2.) Die Verbreitung der Sparkassen-Idee in Ungarn. Die Pester Sparkasse.

Der Apostel des Sparkassengedankens in Ungarn war András Fáy. Er legte dem Landtag bereits 1825 einen Entwurf für eine allgemeine Belebung der Wirtschaft vor, in dem die Einführung von Sparkassen empfohlen wurde. Der Plan wurde jedoch von den Ständen überhaupt nicht behandelt. 1832 verfaßte Fáy einen Roman(1), in dem die wohltätige Wirkung von Sparkassen literarisch ausgeschmückt wurde: Arme Leute sollen im Notfall auf Erspartes zurückgreifen können. Kleine Unternehmer sollten vor den Klauen der Wucherer bewahrt werden. 1935 wurde er zum Abgeordneten des Komitats Pest für den Landtag von 1832-36 gewählt, weil die Stände dieses Komitats mit dem vorigen Abgeordneten unzufrieden waren.
Seinen Entwurf für die Pester Sparkasse legte Fáy am 19. 3. 1839 der Hauptversammlung des Komitats Pest vor, die eine Kommission mit der Prüfung des Entwurfes beauftragte. Sie genehmigte den Entwurf mit der Zusatzbestimmung, den Zugang zur Sparkasse auch den Bürgern der Städte Pest und Buda zu genehmigen. Der Entwurf Fáys hatte dafür nur die Einwohner des Komitats Pest vorgesehen.
Der Entwurf wurde am 10.6. 1839 von der Komitatsversammlung gutgeheißen, noch 1839 wurde die erste Vollversammlung der „Pester Ersten Vaterländischen Sparkasse“ abgehalten. Ihre offizielle Eröffnung erfolgte am 11.1. 1840.
Um zu verhindern, daß die zu gemeinnützigen Zwecken gegründete Anstalt ein Objekt profitgieriger Spekulanten werde, war in den Statuten der Pester Sparkasse eine strikte Beschränkung der Einlagen festgeschrieben. Die höchste auf einmal einzahlbare Summe betrug 150 fl., die Höchstsumme, die sich auf einem Büchlein befinden durfte, 300 fl. Darüberhinaus durfte zwar Geld eingezahlt werden, es wurde jedoch nicht mehr verzinst.

Diese Bestimmung zur Beschränkung der Einlagen wurde von vielen anderen ungarischen Sparkassen übernommen. Sie verhinderte natürlich nicht, daß unter anderem Namen einfach neue Sparbücher eröffnet wurden, und wird in einem Entwurf für ein „Regulativ für die ungarischen Sparkassen“(2), der von der ungarischen Hofkanzlei verfaßt wurde, als „schädlich“ bezeichnet, „da sie nur beschränkende Verfügungen enthält, die eine … Störung nach sich ziehen können, aber zu irgend einem erheblichen Zwecke kaum ersprießlich sein dürften, sondern nur … Stoff zu Unterschleifen bieten“, da eben unter falschem Namen beliebig viele Bücher eröffnet werden können. Um dies jedoch kontrollieren zu können, wäre es „notwendig, diese Norm mit inquisitorischen Maßregeln zu verbinden, die im Lande sehr odios erscheinen müßten, ohne daß sie zum Zwecke führen würden.“
Die Pester Sparkasse hat auf diese „Unterschleife“ auch reagiert, allerdings nicht durch Aufhebung der Beschränkung, sondern durch Erhöhung der Höchstsummen: Anfang des Jahres 1843 auf 300 fl. pro Einzahlung und auf 600 fl. pro Spareinlage, im September desselben Jahres jedoch auf 5.000 fl.
Anfänglich war für alle unterhalb der Höchstsumme befindlichen Einlagen ein Zinsfuß von 5% festgelegt worden, mit der Erhöhung dieser Höchstsumme auf 5.000 fl. wurde ein sogenannter „gemischter Zinsfuß“ eingeführt, demzufolge Einlagen über 300 fl. nur zu 4% verzinst wurden.
Auch dieser gemischte Zinsfuß wurde von den meisten anderen Sparkassen Ungarns übernommen, und auch ihn kritisiert die ungarische Hofkanzlei: Diese Bestimmung würde ebenso wie die Beschränkung der Einlagenhöhe nur zum Anlegen mehrer Sparbücher unter falschem Namen führen. Sie weist in diesem Zusammenhang auch auf eine Gefahr für die Bank hin: Da kleinere Summen meist fristlos oder mit einer geringeren Frist aufkündbar waren als höhere Einlagen, so könnte sich bei einem etwaigen Ansturm auf die Bank infolge irgendeiner Verunsicherung der Sparer das Problem ergeben, daß die Bank große Summen sofort auszahlen müßte und somit die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit entstünde.

Die Pester Sparkasse wurde zwar formell als Aktiengesellschaft gegründet, aber ihre Aktien waren Papiere besonderer Art: Der Besitzer dieser 100 fl.-Aktien mußte nämlich 6% „Zins“ auf sie einzahlen. Die „Aktionäre“, die solchermaßen diese Sparkasse kreditieren, werden als „Unterstützer“ („gyámolók“) bezeichnet. Zusätzlich hafteten diese „Unterstützer“ mit ihrem privaten Vermögen für die Einlagen der Sparkasse.
Nach Ablauf von 10 Jahren sollten sie die auf die Aktien eingezahlte Summe ohne die auf sie eingezahlten „Zinsen“ zurückerhalten, tatsächlich wurden die 100 fl. bereits im Jahre 1848 zurückerstattet, was die zu diesem Zeitpunkt ohnehin bereits gespannte Lage der Sparkasse verstärkte.
Im Vermögensausweis Kappels vom 22. März 1848 ist eine Aktie der Pester Sparkasse aufgelistet, zu einem Nennwert von 60 fl.(3)
Hier ergeben sich mehrere Möglichkeiten zur Klärung der Diskrepanz zwischen den verschiedenen Nennwert-Summen: Entweder es handelt sich um neue Aktien, da die alten bereits ausgezahlt waren. Oder die Pester Sparkasse hatte bei ihrer Umwandlung in eine richtige, d.h. gewinnorientierte Aktiengesellschaft neue Aktien herausgegeben. Oder aber Kappel vermerkte nicht, wie behauptet, den Nennwert, sondern den Kurswert der Aktien, und die Sparkassen-Aktien hatten aufgrund des Ansturmes auf das Institut bereits einen Kursverlust von solcher Höhe durchgemacht, worauf die Sparkasse die vorzeitige Rückzahlung der Aktien 1848 beschloß, um ihren Kredit zu retten.
Die aus den jährlichen Einzahlungen der Unterstützer gebildete Summe wurde in einen Reservefonds gelegt, aus dem vor allem Kredite an Leibeigene vergeben wurden. Obwohl die Vorteile für so eine „Unterstützung“ nicht unmittelbar einsichtig sind, fanden sich dennoch viele, die bereit waren, die „Aktien“ der Pester Sparkasse zu zeichnen, bei der Eröffnung waren es bereits 506. Dann ließ der Andrang nach, bis zum Ende der Aktienausgabe im Jahre 1845 wurden noch weitere 161 gezeichnet. Unter den ersten „Unterstützern“ der Sparkasse waren die bekanntesten Reformpolitiker Ungarns versammelt, u. a. Széchenyi, Kossuth, Miklós Wesselényi, György Andrássy. Die größten „Aktienpakete“ zeichneten Móricz Ullmann und das Wiener Bank- und Handelshaus Biedermann – die enorme Summe von jeweils 10 Stück.

Zum Charakter dieser Aktien bemerkt die ungarische Hofkanzlei(4): Das Begründungskapital dieser Sparkasse sei rein imaginär, da sich die Aktionäre zur Zinszahlung auf eine imaginäre Aktie verpflichten.
„Imaginär“ heißt hier, daß die Anleger kein Kapital mit Anspruch auf Vermehrung einlegen, sondern die Sparkasse ihrerseits zinsenfrei kreditieren. Diese Sparkasse hat mehr mit einer gemeinnützigen Stiftung zu tun als mit einem Kreditinstitut und stellt damit eine Ausnahme unter den ungarischen Sparkassen dar. Die „Aktien“käufer der Pester Sparkasse waren vermutlich daran interessiert, daß es überhaupt ein Geldinstitut dieser Art, also irgendeine Quelle für etwaige Kredite in Ungarn gab.
Die zwei Jahre später und als wirkliche Aktiengesellschaft gegründete Preßburger Sparkasse ist dann auch das Vorbild der übrigen ungarischen Sparkassen geworden und nicht die Pester.(5)

Der erste Direktor der Pester Sparkasse war János Simontsits, sein „Hilfsdirektor“ Fáy. Sie versahen dieses Amt bis 1844 unentgeltlich, im Jänner dieses Jahres genehmigte die Generalversammlung dem Direktor ein Gehalt von 100 Dukaten pro Jahr.

Die Sparkasse hatte Schwierigkeiten, ihre ständig wachsenden Einlagen anzulegen, um sie so zu vermehren und die Zinsen zahlen zu können. So wies Kossuth auf der Generalversammlung vom 19. Jänner 1845 auf die Höhe der in der Reservekasse befindlichen Summe hin – 40.396 fl. –, die bereits nach 5 Jahren die Höhe des ursprünglich angestrebten Stammkapitals erreichte. Diese Reservekassen der Sparkassen waren Mittel zur Umgehung der Anlage eines hohen Kapitalstocks. Nachdem bereits das projektierte Stammkapital sehr gering angesetzt worden war, und das tatsächlich eingezahlte meist nur die Hälfte des angestrebten betrug, wurden sozusagen als Kapital-Polster die Reservekassen angelegt, um so durch das in Form von Einlagen einströmende Geld Liquidität für etwaige Engpässe zu haben. Die Anlage dieser Reservekasse verhindert jedoch die profitable Vermehrung der eingezahlten Sparguthaben und war wiederholtermaßen Gegenstand der Kritik der zuständigen Funktionäre.

Depositen wollte Fáy anfangs überhaupt nicht zulassen, schließlich wurden sie zu den gleichen Bedingungen zugelassen wie Einlagen. Ebenso sprach er sich gegen das Giro- bzw. Lombardgeschäft aus, aber durch die von der Komitatsversammlung erwirkte Einbeziehung der beiden Städte ließ sich dieser Geschäftszweig nicht mehr ausschließen. Die Debatten des Vorstandes darüber, welche Papiere als Wertpapiere zuzulassen sein, haben die ungarischen Wertpapiere eigentlich erst geschaffen, weil der Beschluß, irgendeinen Zettel als Wertpapier anzuerkennen, diesem seinen bisher nur nominell verliehenen Wert sozusagen Realität verliehen hat. Bei den Aktien der Pester Ungarischen Kommerzbank hat sicher der erst nach längeren Debatten gefaßte Beschluß der Pester Sparkasse, sie als Wertpapier anzunehmen, das Vertrauen in diese zunächst nicht reißenden Absatz findenden Papiere allgemein gestärkt und ihren Wert erhöht. In bezug auf den Kredit überhaupt kommt somit der Pester Sparkasse in Ungarn eine bahnbrechende Wirkung zu, die weit über die Frage der bloßen Kreditvergabe hinausgeht.
(Auch Lotterielose, nicht nur diejenigen Eszterházys, waren im Vormärz durchaus anerkannte Wertpapiere: So gründeten z.B. die Aktionäre der Preßburger Sparkasse „Losvereine“, die Lotterielose aufkauften, sie sozusagen als Teil des Bankschatzes deklarierten und auf diese Lose Wertpapier-Kredit vergaben.(6))

Das Wechselescompte erwies sich als das einträglichste Geschäft für die Pester Sparkasse. Ursprünglich war der Wechselkredit auf höchstens 10.000 fl. festgesetzt. (Vermutlich bezieht sich diese Beschränkung auf Person und Tag oder Woche, das für diesen Abschnitt herangezogene Werk schweigt über die Details dieser Bestimmung.) 1842 wurde diese Summe auf 15.000 fl. erhöht, der einzelne Wechsel durfte jedoch die Summe von 5.000 fl. nicht überschreiten. 1843 wurde die Höchstsumme auf 25.000 fl., noch im gleichen Jahr auf 30.000 fl. erhöht.
Für die Beurteilung der Wechsel wurde eine eigene Kommission eingesetzt. Ihre Einstufung orientierte sich daran, welche Art von ökonomischem Subjekt ihn unterschrieben hatte. Da in Ungarn jeder, sogar Leibeigene, Wechsel ausstellen konnte, war die Anzahl und der Wohnort der im Handelsregister eingetragenen Kaufleute entscheidend, die auf dem Wechsel unterschrieben hatten. Nur solche Wechsel, bei denen ein Kaufmann als Akzeptant unterschrieben hatte, galten als erstklassig. Ein geheimes Komitee stufte die Pester und Budaer Kaufleute in 7 Klassen ein, je nach ihrem Vermögen und ihrem Geschäftsgang. Die Höchstsumme, die einem Kaufmann der 1. Klasse eingeräumt wurde, waren 20.000 fl. CM. Die folgenden Stufen waren:
                                                   2. Klasse – 15.000 fl.
                                                   3. Klasse – 10.000 fl.
                                                   4. Klasse –   6.000 fl.
                                                   5. Klasse –   4.000 fl.
                                                   6. Klasse –   2.000 fl.
                                                   7. Klasse –   1.000 fl.

Die Hypothekarkredite standen an Bedeutung bis 1846 hinter dem Wechselescompte, dann rückten sie aufgrund der Mißernten der Jahre 1846 und 1847, in denen der Handel mit Getreide fast gänzlich zum Erliegen kam, vor das Wechselgeschäft.
Die Höchstsumme für Kredite auf Stadthäuser oder adligen Grundbesitz betrug ebenso wie die Höchstsumme auf einen zu eskomptierenden Wechsel erst 10.000, ab 1842 15.000, und ein einzelner Schuldschein durfte nur bis zu einer Summe von 5.000 fl. ausgestellt werden. Kredite bei Stadthäusern wurden nur bis zu einem Viertel des Wertes des Hauses vergeben. Im Jahre 1843 wurde beschlossen, diesen Anteil auf ein Drittel zu erhöhen.

Erst im Jänner 1843 wurde die Vergabe von Hypothekarkrediten an Leibeigene beschlossen. Man zögerte, weil darin eine Gefährdung der Einlagen gesehen wurde. Andererseits war diese Art von Krediten bereits in den Statuten beschlossen worden, sie stellten ein wesentliches Anliegen Fáys dar.
Leibeigene bekamen Kredit nur mit Leumundszeugnis. Dieser Kredit bezog sich auf die eigentlichen Leibeigenengründe (jobbágytelkek), dazugezählt wurden noch Weinberg und Rodungen bzw. selbständig urbar gemachtes Land (írtásföldek). Auch an Häusler wurde Kredit vergeben. Ihre Häuser wurden nur zu dem Wert geschätzt, in dem sie gegen Feuer versichert waren. Diese Kreditnehmer hatten sich dem mündlichen Summarverfahren zu unterwerfen, dementsprechend war die Höchstsumme, die hier verliehen wurde, 200 fl, bei einer 6-jährigen Rückzahlungsfrist. Diese Kredite wurden heftig in Anspruch genommen.
Weil offenbar das Hypothekargeschäft das einzige war, wo man das Kreditvolumen ohne weiteres erweitern konnte – letzteres aber wegen der steigenden Einlagen dringend nötig war – wurden 1845 Fehér, ab 1846 die Komitate Bács, Csongrád, Esztergom, Heves, Hont, Komárom, Nógrád, Tolna, sowie Jazygien (Jászság) und Klein-Kumanien (Kiskunság) einbezogen, mitsamt den dort befindlichen Städten. Kredite an Leibeigene wurden weiterhin nur für das Komitat Pest vergeben. Eine ähnliche Erweiterung des Kreditrahmens über die Komitatsgrenzen hinaus nahmen die Sparkassen von Sopron und Preßburg vor.

 

3.) Die übrigen Sparkassen Ungarns.

Die zweite (bzw. dritte, wenn die Kronstädter mitgezählt wird,) Sparkasse Ungarns in Arad wurde am 2.2. 1840 gegründet.(7)

Es folgten die Sparkassen von Herrmannstadt, ebenfalls in Siebenbürgen, (Sibiu, Rumänien)iX – 1841
Preßburg und dem Komitat Sopron XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxXXXxXXXXXX 1842
Győr, Kaschau (Košice, Slowakei), Esztergom, Kőszeg XXXXXXXXXXXXXXXxXXiXXXX– 1844
Eperjes (Prešov, Slowakei), Komárom, Miskolc, Nagykanizsa, Pécs, Szeged, Székesfehérvár,
Veszprém, Neusohl (Banská Bystrica, Slowakei), Losonc (Lučenec, Slowakei) XXXXxXXiXX1845
Buda, Debrecen, Eger, Igló (Spišska Nova Ves, Slowakei), Leutschau (Levoča, Slowakei),
Tyrnau (Trnava, Slowakei), Szekszárd, Temesvár (Timisoara, Rumänien), Zagreb XXXxXXX1846
Jászberény, Kremnitz (Kremnica, Slowakei), Großwardein (Oradea, Rumänien),
Schemnitz (Banská Štiavnica, Slowakei), Szatmár (Satu Mare, Rumänien) XXXxXXXxXXxX1847
und in Baja und Érsékújvár (Nové Zamky, Slowakei) XXXxXXXXXxXXXXXxXXXXxXXX1848

Am Vorabend der Revolution existierten also in Ungarn 34 Sparkassen, viel mehr als in den österreichischen Erblanden, wo Sparkassen bereits länger, nicht erst seit 1840, bestanden.

Das Stammkapital der meisten Sparkassen betrug 30.000 fl., (Preßburg und Szeged-Csongrád: 40.000), wobei diese Summe eher den frommen Wunsch ausdrückte als die Realität: Die meisten Sparkassen legten fest, daß die Sparkasse als gegründet anzusehen sei, sobald die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt sei. Die meisten Sparkassen fungierten also mit der Hälfte des nominellen Stammkapitals, mit 15.000 fl. bis 20.000 fl., was die ungarische Hofkanzlei in ihrem Entwurf 1846 feststellte und die Forderung erhob, die betreffenden Sparkassen zur Nachzahlung der noch fehlenden Summe zu nötigen.
Von der Budaer Sparkasse weiß dieser Entwurf zu berichten, daß gemäß ihren Statuten die Aktionäre ihren Anteil am Stammkapital nicht bar einzahlen müssen, sondern ebenso gut einen Schuldschein deponieren dürfen, und kritisiert diese Praxis, da dadurch das Stammkapital selbst rein fiktiv bliebe: „… so erscheint es sehr widersprechend, diesen Credit neuerdings auf Credit zu basiren …“

Die Ungarische Hofkanzlei bemerkte auch noch, daß in bezug auf Überwachung der Sparkassen Ungarns noch überhaupt nichts geschehen sei, ohne jedoch irgendeinen Mißbrauch nennen zu können, den diese Unterlassung zur Folge gehabt hätte. Außerdem stellte sie fest, daß es in den Statuten der ungarischen Sparkassen keine besondere Strenge gebe, daß aber auch daraus kein Schaden entstanden sei.(8)

Mit der Ausnahme der Pester Sparkasse und der in Arad wurden die anderen Sparkassen alle als „echte“, also gewinnorientierte Aktiengesellschaften mit Zinsgarantie für die Aktionäre gegründet. Die Pester und die Arader Sparkasse haben sich später in solche Aktiengesellschaften umgewandelt. Mit Ausnahme der Sparkassen von Pest und Herrmannstadt hatten sie alle von Anfang an mindestens einen bezahlten Funktionär, manche bis zu vier.

 

4.) Einlagenhöhe, Zinssätze, Tätigkeitsbereiche der Sparkassen

Die kleinstmöglichen Einlagen erlaubten die Sparkassen von Pest und Großwardein: 20 kr. CM. Allerdings gestattete z. B. die Komáromer Sparkasse auch Einlagen von 10 Kreuzern, aber nur gegen einen Ausfolgungsschein. Erst wenn die Summe von einem Gulden erreicht war, erhielt der Einleger ein Sparbuch.
Einige Sparkassen gewährten für alle Einlagen den gleichen Zins, andere nach dem Vorbild der Pester Sparkasse einen „gemischten Zinsfuß“ zwischen 3% und 5%. Hier war für die Höhe des Zinses nur die Höhe der Einlage entscheidend, ihre Dauer spielte noch keine Rolle. Alle Kredite wurden zu 6% vergeben.
Einen nicht zu vernachlässigenden Bereich bildeten die Ernte- und Warenvorschuß-Kredite: Ihr Volumen soll bei der Preßburger Sparkasse 1-2 Millionen fl. jährlich betragen haben.(9)

Alle Sparkassen escomptierten Wechsel und bildeten hierfür eigene Kommissionen von Wechselzensoren, deren Mitglieder ausschließlich aus der Kaufmannschaft gewählt wurden. Bei den meisten Sparkassen durften die Wechsel nicht mehr als 3 Monate Laufzeit haben. Die Sparkassen verpflichteten also die Kaufleute hiermit auf die Monarchie- bzw. europaweit übliche Norm, der sich die ungarischen Wechsel von da ab zu akkomodieren hatten.
Meist sollte der Wechsel am Sitz der Sparkasse zahlbar sein, die Pécser Sparkasse akzeptierte auch auf Wien oder Pest gezogene Wechsel, die Kőszeger auch solche, die in Wien oder Sopron zahlbar waren. Alle Sparkassen verlangten drei Unterschriften auf dem Wechsel, viele von ihnen auch, daß mindestens zwei der Unterzeichneten bei einem Wechselgericht als Kaufleute registriert sein mußten.

Als Wertpapiere akzeptierten die meisten Sparkassen nur die österreichischen Staatsanleihen, die „Metalliques“ (so genannt, weil sie in Metallgeld verzinst wurden). Die Preßburger Sparkasse eröffnete aufgrund dieser bei ihr aufgehäuften Staatsanleihen Konten bei der Ersten Österreichischen Sparkasse und der Nationalbank und suchte auf dieser Grundlage bereits 1845 bei diesen Instituten um Kredit an.

Ähnlich der Pester Sparkasse hatte die Soproner Sparkasse große Mühe, das ihr in unerwartet großen Mengen zuströmende Geld gewinnbringend anzulegen. Daher bevollmächtigte der Bankausschuß den Direktor, den Verwaltern der unter Sequestrum befindlichen Besitzungen der Grafen Festetics und Széchenyi Kredite zu 6% zu geben. Anscheinend fanden sich keine anderen Anlagemöglichkeiten. Daß ein Besitz unter Sequestrum wie ein gewinnbringendes Unternehmen betrachtet wurde, zeigen die Administrations-Papiere Batthyánys(10) und die Behandlung von Konkursmassen als Kreditquelle in verschiedenen Komitaten.(11)
Eine weitere Modifikation der Statuten nahm diese Sparkasse des Komitats Sopron 1844 vor, als sie den Ankauf von Stadtgrundstücken zum Zwecke der Anlage genehmigte. Sie begaben sich damit also auf das Feld der Grundstücksspekulation, das offensichtlich damals auch bereits existierte – denn „Anlage“ heißt eben, daß aus dem investierten Geld mehr werden muß. Schließlich senkte sie die Einlagezinsen, um sich des Zustromes an Geld zu erwehren.

Bezüglich der Sparkasse von Szeged-Csongrád existieren unterschiedliche Interpretationen des gleichen Phänomens: Laut einer Quelle war sie genötigt, ihr Geld zunächst an Kaufleute zu verleihen, also an einen Stand, der am wenigsten unter Kreditmangel litt und selber mit Geldverleih Geschäfte machte, indem er „billig“, d.h. zum gesetzlichen Zinsfuß geliehenes Geld zu höheren, „Wucher“zinsen weiterverlieh. Erst später fand diese Sparkasse andere Anlagemöglichkeiten.(12) Die andere Quelle spricht davon, daß die Sparkasse durch Beschränkung der verborgten Summen und „direkte Vermittlung an das Volk“ versuchte, sich gegen die Inanspruchnahme ihres Kredits durch Wucherer zur Wehr zu setzen.(13) In beiden Fällen ist jedoch die Tatsache angesprochen, daß die ersten Kreditnehmer nicht denjenigen Klassen entstammten, die angeblich des Kredits am dringendsten bedurften: Der Adel und die Leibeigenen, oder etwaige Unternehmer, sondern diejenigen, die mit dem Kreditmangel ihr Geschäft machten.

 

5.) Versuche zur gesetzlichen Vereinheitlichung

Das Regulativ für die ungarischen Sparkassen nahm ungeachtet der ausgearbeiteten Entwürfe der ungarischen Hofkanzlei ein nicht ganz verständliches schmähliches Ende. Die ungarische Hofkanzlei schickte am 22. Juli 1847 dem Statthaltereirat das Regulativ für die österreichischen Sparkassen und beauftragte ihn, dieses für Ungarn auszuarbeiten. Es ist nicht mehr festzustellen, was mit den Änderungen und Verbesserungsvorschlägen der ungarischen Hofkanzlei geschah und warum nicht letztere der Leitfaden für ein landesweites Reglement wurden.
Laut Vargha(14) bestand die „Ausarbeitung“ lediglich darin, das österreichische Regulativ ins Ungarische zu übersetzen. Einige Modifikationen wurden dort vorgenommen, wo das österreichische Regulativ im Gegensatz zu den ungarischen Gesetzen stand. Die Genehmigung zur Betreibung von Pfandleihanstalten und das im österreichischen Regulativ ausgesprochene Verbot der Vereinigung mit gewinnorientierten Unternehmungen wurden gestrichen.

Das österreichische Regulativ erwähnt die Aktiengesellschaft als solche nicht, die ungarischen Sparkassen waren aber zu dem Zeitpunkt bereits alle Aktiengesellschaften und die ungarische Hofkanzlei hatte noch gesondert auf diesen Umstand hingewiesen, dennoch erwähnt auch die Übersetzung des Statthaltereirates die Aktiengesellschaften genausowenig wie das österreichische Regulativ. Außerdem wird die der Ankauf von Pfandbriefen der Landstände der österreichischen Provinzen empfohlen, die in Ungarn keinerlei Entsprechung hatten, aber nicht der Ankauf ungarischer Obligationen.
Das alles war aber nicht weiter tragisch, da durch die Ereignisse der Revolutionsjahre dieses „ausgearbeitete“ Regulativ nie in Kraft trat. Im Vormärz existierte also nie ein einheitliches Regelwerk für alle Sparkassen Ungarns.

 

6.) Die Wirtschaftskrise am Vorabend der Revolution. Sturm auf die Sparkassen

Die Jahreswende 1847/48 brachte für die Geldinstitute Ungarns, also auch für die Sparkassen, eine schwere Krise. Aufgrund der politischen Unsicherheit kündigten die Gläubiger aus der österreichischen Reichshälfte jeglichen Kredit auf. Das war aufgrund der Abhängigkeit des ungarischen Handels von diesem Kredit ein schwerer Schlag, wie sich bereits an den Folgen der Kreditkrise von 1841 klar gezeigt hatte. Die Einlagenbesitzer fürchteten um ihre Ersparnisse: Am zweiten März 1848 z. B. forderten 124 Kunden der Pester Sparkasse ihre Einlagen zurück. In diesem Monat und auch in den nachfolgenden überstieg die Summe der Abhebungen überall die Summe der Neueinlagen.
Das mit dem Artikel IX/1848 beschlossene Moratorium versuchte, die Lage der Grundbesitzer, die über kein Bargeld mehr verfügten, zu erleichtern und sprach die vorläufige Aussetzung der Tilgung all derjenigen Schulden aus, die nicht auf rein kaufmännischen Wechselforderungen beruhten.(15) Nur die Zinsen sollten weiterhin bedient werden.
Dieses Moratorium traf die Sparkassen mit voller Härte. Ihre Kredite auf Hypothekenbasis, die auch unter gewöhnlichen Umständen die allerunbeweglichsten Kredite waren, wurden nun auf unbestimmte Zeit gänzlich uneinbringlich. Das in einer Zeit, in der die Sparer ihr eingelegtes Geld zurückforderten. Die Sparkassen forderten die Aufhebung des Moratoriums oder dessen Ausdehnung auf sie selbst, d.h. eine Befreiung von dem Zwang, ihren Kreditoren, den Einlagenbesitzern, ihr Geld auszahlen zu müssen. Beides wurde von der ungarischen Regierung abgelehnt. Daraufhin begannen die Sparkassen, sämtliche Kredite, die nicht unter die Bestimmungen des Moratoriums fielen, also die Wechsel- und Vorschußkredite, aufzukündigen. Außerdem verkauften sie ihre Wertpapiere, was unter den gegebenen Bedingungen mit großen Verlusten verbunden war.
Einen zweiten Sturm auf die Banken verursachte die Nachricht von der Mai-Revolution in Wien. Die Leute befürchteten, daß das Papiergeld, das – wie übrigens jedes Papiergeld – seine gesamte Gültigkeit aus der Autorität der Regierung, somit der habsburgischen Herrschaft, bezog, auf einmal wertlos würde und versuchten es in klingende Münze umzuwandeln. Das führte zum Verschwinden des Metallgeldes sowohl aus der Zirkulation als auch aus den Bankschätzen der Sparkassen.

Da niemand mehr Papiergeld annehmen wollte, kam der Handel gänzlich zum Erliegen. Der Finanzminister, Kossuth, tadelte das Volk in einer Verlautbarung vom 24. Mai für diese Panikreaktionen. Die Deckung des Papiergeldes bestehe nicht nur aus Metall, sondern auch aus weniger mobilen Werten, die sich nicht ohne weiteres in Metallgeld verwandeln ließen. Mit dem Verlangen, von heute auf morgen alles Papiergeld gegen Metallgeld einzuwechseln, verursache das werte p.t. Publikum nur Störungen des Geldumlaufs, sei also mitschuldig daran, wenn die Banknoten nicht alle und sofort eingewechselt werden könnten und das Vertrauen in das Papiergeld weiter abnehme.(16) Zur Verringerung der Liquiditätsprobleme gewährte die ungarische Regierung der Pester Sparkasse einen Kredit von 200.000 fl., der aber nicht verhindern konnte, daß diese Sparkasse ab Juli 1848 praktisch zahlungsunfähig war. Die Preßburger Sparkasse erhielt von der Österreichischen Nationalbank einen Vorschußkredit in der Höhe von 262.400 fl.

 

7.) Der immanente Widerspruch des Sparkassengedankens

Der Sparkassengedanke, der Geldinstitute zur Hebung des Volkswohlstandes einrichten will, ist in sich selbst widersprüchlich: Der menschenfreundlich-pädagogische Zweck, den Armen zu helfen und sie dabei auch zur Sparsamkeit zu erziehen(17), bedingt die Notwendigkeit, die Vermehrung des solchermaßen verwalteten Vermögens der kleinen Leute auf geschäftlicher, gewinnorientierter Ebene zu organisieren. Die Leitung der Sparkasse muß sich deshalb darum bemühen, das eingelegte Geld, die Spargroschen ihrer Klientel, woanders gewinnbringend anzulegen. Mit anderen Worten: Um den Zinssegen für die Einlagenbesitzer auszahlen zu können, muß die Sparkasse anderwärtig die ihr anvertrauten Summen vermehren, also sich in die Niederungen des Geschäftslebens begeben und die Verwertung ihres Vermögens, d.h., der ihr geliehenen Summen ins Auge fassen. Damit verläßt sie aber den Boden der Philanthropie und anderer Ideale und ist genötigt, sich mit solch profanen Fragen wie der Kreditwürdigkeit, dem Zinsfuß und dem Profit auseinanderzusetzen. In dem philanthropischen Gedanken, Sparsamkeit zu belohnen, ist eben der Anspruch auf Vermehrung des Geldes enthalten, der für die kapitalistische Gesellschaft charakteristisch ist. Die in der Frühzeit der Sparkassen immer wieder ertönenden Beschwerden von Förderern und Gründervätern darüber, daß die Sparkassen entgegen ihrer Berufung und ihrem Anspruch nicht rein philanthropische Institute seien, nehmen diese Tatsache nicht zur Kenntnis.

Das Gutachten der Ungarischen Hofkammer aus dem Jahre 1846 drückte seine höchste Entrüstung darüber aus, daß solche wohltätigen Institute als gewinnorientierte Aktiengesellschaften existierten. Der damalige Präsident der ungarischen Hofkammer, Wilczek, erwog sogar ein Verbot dieser Sparkassen. Daraus wurde aus politischen Rücksichten nichts: „Man bedenke endlich, welche Sensation es im Lande erregen würde, wenn man über die vielen durch Aktienvereinigungen gegründeten Sparkassen jetzt auf einmal das Damnatur ausspräche.“(18)

Die Sparkassen selbst haben sich mit diesem Gegensatz zwischen Ideal und Wirklichkeit nicht sehr lange geplagt: Sie sind rein kommerziell orientierte Kreditinstitute geworden.

___________________________________

(1) A Bélteky ház. (Das Bélteky-Haus) Diese Propagierung von Reformen in Romanform war in dieser Zeit in Ungarn durchaus XXXüblich.

(2) FA, PA 4283/1846

(3) Gyömrei 2, S. 255

(4) FA, PA 4283/1846

(5) Jónás, S. 6

(6) Vargha 2, S. 122

(7) Márki, S. 542

(8) FA, PA 4283/1846

(9) Jónás, S. 41

(10) siehe Teil IV. 3. 2.) Die Anleihen Grassalkovichs

(11) siehe Teil IV. 2. 4.) Sonstige Kreditquellen.

(12) Vargha 2, S. 123

(13) Zsilinszky, S. 171

(14) Vargha 2, S. 127

(15) Hier erhebt sich die Frage: Wie wollten die Zuständigen feststellen, welche Forderungen in diese Kategorie einzureihen seien XXX– nach der inhaltlichen Gleichsetzung durch das Wechselgesetz?

(16) Mérei 1, S. 355

(17) Die Menschenfreundlichkeit ist hier – wie übrigens sonst auch – mit einer gewissen Erziehung zur Staatsnützlichkeit verknüpft: Die solchermaßen Beglückten sollen sich funktional erhalten, anstatt ihren augenblicklichen Neigungen nachzugeben und sich dadurch in erhöhtem Ausmaße den Fährnissen auszusetzen, die ein Dasein in Armut und Abhängigkeit mit sich bringt.

zurück zur Startseite