VII. DIE MACHT DES STAATES UND DIE PRIVATMACHT DES GELDES:
GEORG SINA ALS DIREKTOR DER NATIONALBANK

 

Georg Sina war von 10.2. 1825 (1) bis 1849 Direktor, von 1849 bis zu seinem Tod 1856 Vize-Gouverneur der Nationalbank.(2) Während der Gouverneur der Nationalbank ein von der Regierung eingesetzter hoher Staatsbeamter war, hatte den Posten des Stellvertreters immer einer der großen Bankiers innegehabt. Von 1825 bis 1831 war dieses ehrenwerte Institut sogar ohne Gouverneur ausgekommen, der Vize-Gouverneur Melchior Steiner (der Chef eines 1841 in Konkurs gegangenen Bankhauses) und der Direktor Bernhard Eskeles hatten abwechselnd den Vorsitz innegehabt.
Mit Ausnahme Rothschilds saßen beinahe alle wichtigen Bankiers des Vormärz in der Direktion der Nationalbank. Hier zeigte sich das Wechselspiel von Staats- und Privatinteresse am deutlichsten.

 

1. Der Bankschatz

Bei der Gründung der Nationalbank 1816 war der Gedanke Pate gestanden, eine ungehemmte Papiergeldausgabe, wie sie während der Napoeonischen Kriege stattgefunden hatte, zu verhindern. Die Statuten der Nationalbank waren – ungeachtet aller Abänderungen – dem widersprüchlichen Ideal des gedeckten Kredites verpflichtet: Jede ausgegebene Banknote sollte auf einem realen Wert beruhen. Zusätzlich wurde eine eigene Kasse, der Tilgungsfonds, eingerichtet, um die alten Geldscheine – Einlösungs- und Antizipationsscheine, die sogenannte Wiener Währung (WW) – aufzukaufen, damit schließlich nur mehr die „soliden“ Banknoten der Nationalbank im Umlauf bleiben sollten. Diese Unterscheidung äußert sich auch darin, daß verschiedene Politiker des Vormärz die Bezeichnung „Papiergeld“ immer nur für ältere, von der Finanzverwaltung direkt herausgegebene oder herauszugebende Geldscheine verwendeten, im Unterschied zu den „Banknoten“ der Nationalbank, die sie offenbar nicht als Papiergeld betrachteten.(3)
Die eingezogenen älteren Scheine wurden bis in die 20-er Jahre in regelmäßigen Abständen öffentlich verbrannt.(4) Diese kleinen Autodafés sollten ebenfalls den Respekt vor den Banknoten der Nationalbank erhöhen: Seht her, das unsolide Teufelszeug wird vernichtet, es bleibt nur mehr richtiges Geld im Umlauf.
Die Vorstellung, daß ein Kredit durch den Gläubiger gedeckt sein soll, ist zunächst in sich selbst widersprüchlich: Sobald eine Bank oder ein Privater Kredit gibt, so gibt er Zahlungsmittel aus der Hand – ob in Münzen oder Banknoten. Er hat es dann selbst solange nicht mehr, bis er es vom Schuldner zurückerhält. Die Vorstellung, die genau gleiche Summe, die der Gläubiger gerade verborgt hat, müßte gleichzeitig bei ihm als Deckung des Kredits im Tresor verbleiben, nötigt zur Schatzbildung und verbietet genaugenommen jeden Geldverleih.
Mit diesem Widerspruch ging und geht bis heute die Finanzpolitik so um, daß sie ein Deckungsverhältnis festlegt. Dieses wird rein willkürlich festgesetzt. Darüber, ob 1:6 oder 1:50 als Verhältnis von Bankschatz und Umlaufmittel die Solidität einer Währung verbürgen, läßt sich solange gelehrt streiten, als niemand diese Währung – bzw. im Falle einer einzelnen Bank ihre Zahlungsfähigkeit – in Frage stellt. Bei einem Run auf ein Geldinstitut muß jedes, gleich ob privat oder staatlich, früher oder später die Auszahlung einstellen und ihre Zahlungsunfähigkeit einbekennen.

Bezüglich der Deckung bestand eine gewisse Zweideutigkeit: Als Bankschatz im strengen Sinne galten nur Silberbarren oder geprägtes Münzgeld. Sina erklärte sich einmal für die Barrenform als die geeignetere: „Man wisse dann allgemein, daß es (= das Silber) in der Bank liegt, das gewährt Beruhigung und beseitigt unliebsame Ansprüche an fein geprägtes Geld.“ Das „allgemeine Wissen“ bezog sich auf die 1848 eingeführte Praxis, die Aktiva und Passiva der Nationalbank monatlich zu veröffentlichen, um durch Transparenz das Vertrauen in die Banknoten wiederherzustellen. Dieses Beruhigungsmittel hatte oft den gegenteiligen Effekt: Die Bilanzen der Bank erhöhten eher das Mißtrauen in die Banknoten und lösten bei vielen Bürgern ein starkes Bedürfnis nach Einwechslung in wirkliches Geld, also in klingende Münze, aus. Um dem einen Riegel vorzuschieben, empfahl Sina die Barrenform.
Aber auch die bei der Bank deponierten Wechsel – im Wechselescompte – und Pfänder – in der Darlehensabteilung – berechtigten die Nationalbank zur Ausgabe von Banknoten, galten also auch als Deckung.

Die Bestimmung, daß die ausgegebenen Banknoten in einem Verhältnis zum Bankschatz stehen müßten, zielten auf eine Beschränkung des Notenumlaufes. Wenn unter diesem Bankschatz nur Silber- oder Goldmünzen verstanden worden wären, so wäre diese Bestimmung in der Tat die echte Beschränkung der Notenausgabe gewesen, als die sie stets vorgestellt wurde. Als Deckung figurierten aber außerdem die kommerziellen Wertpapiere und die Schuldverschreibungen der Hofkammer. Der Finanzbedarf der Staatsverwaltung wurde also über die Diskontierung dieser Schuldzettel durch die Nationalbank in gleichem Ausmaß beschafft, als ob die Hofkammer die Banknotenpresse selbst in Betrieb gesetzt hätte. Für die Buchführung der Nationalbank galt die Diskontierung dieser Schuldverschreibungen aber als Eingang und der dafür verrechnete Diskontsatz als Einnahme. Sie hatte daher von ihrem eigenen Interesse, Gewinne zu erwirtschaften, keinen Einwand gegen die Annahme dieser Papiere.

Der Umstand, daß die Finanzverwaltung ihre eigenen Prinzipien nicht ernst nahm und mit ihren Schuldenzetteln unterlief, ermöglichte erst das Funktionieren einer geregelten Banknoten-Zirkulation. Wenn der Wirtschaft nämlich plötzlich Umlaufmittel entzogen worden wäre, nur weil der Münzschatz der Nationalbank abgenommen hatte, so hätte dies für Unternehmer, Kaufleute und alle von deren Gedeihen abhängige Personen unabsehbare Folgen haben können. Der Bedarf der Wirtschaft an Umlaufmittel hängt nämlich von deren Konjunkturen, – dem Umfang der Produktion, der allgemeinen Zahlungsfähigkeit, der Geschwindigkeit des Händewechsels der Waren usw. –  ab und steht in gar keinem Verhältnis zum Münz- oder Devisenschatz der Nationalbank.
Das erste Mitglied der Staatsverwaltung, das sich gegen diesen unernsten Idealismus der Solidität der Banknoten durch Deckung wandte, war Sinas Freund Joseph von Eichhoff. Über die Details seiner Kritik ist leider wenig bekannt, die vorhandenen Angaben sind widersprüchlich.(5) Es scheint, daß er überhaupt ein Gegner von staatlicher Kreditschöpfung war und eher darauf drang, die Einnahmen der Staatskasse zu erhöhen und ihre Ausgaben einzuschränken. Damit geriet er in Gegensatz zu denjenigen Institutionen, die die größten Belastungen des Staatshaushaltes verursachten, dem außenpolitischen Ressort und dem Hofkriegsrat.

Der Widerspruch zwischen Theorie und Praxis des Verhältnisses von Bankschatz zu Umlaufmittel ergab sich aus dem Umstand, daß die Nationalbank eben kein unabhängiges Institut war, welches sich nach dem Gutdünken ihrer Leiter der Finanzpolitik widmen konnte, sondern daß sie zur Befriedigung der Finanzbedürfnisse des Staates herhalten mußte – wie jede Nationalbank.

Wenn eine Krise im Finanzsektor auftrat – die immer eine Krise der Staatsmacht war –, so besann sich die Finanzverwaltung auf ihre eigenen Prinzipien, auf das Ideal der Deckung des umlaufenden Papiergeldes, und drang darauf, die Menge der Banknoten zu beschränken oder den Münzschatz zu erhöhen. Dabei ist z.B. einem neueren Chronisten der Nationalbank der Umstand bekannt, daß die Krisen der Staatsmacht ihren Ursprung nicht im Finanzsektor haben, daher auch mit finanzpolitischen Mitteln nicht zu bekämpfen sind: „Auf den Schlachtfeldern von Solferino und Magenta gingen alle finanziellen Vorteile wieder verloren … “(6) Auch ein Politiker des Vormärz wußte, daß der Kredit durch die Staatsmacht befestigt wird und nicht umgekehrt: „Sehen sie, das Kreditsystem bewährt sich nicht. Im Frieden hat man Kredit, ohne ihn zu brauchen, und im Kriege braucht man ihn, ohne ihn zu haben.“(7) Er vergaß, etwas Wesentliches hinzuzufügen: In verlorenen Kriegen. England im 19. Jahrhundert (8) oder Amerika im 20. dienen als Beispiele dafür, wie gewonnene Kriege den staatlichen Kredit beflügeln.

Georg Sina bekämpfte wiederholtermaßen die Idee und Praxis des Verhältnisses von Deckung zu Umlaufmittel als – ohnehin notwendigerweise immer sehr kurz währende – Aufhäufung von ungenütztem Geld in den Tresoren der Nationalbank.(9) Zunächst sträubte sich dagegen wohl sein kaufmännischer Verstand: Geld, das in Truhen oder Sparstrümpfen herumliegt, wird nicht in die Zirkulation geworfen, kann daher nicht „arbeiten“, bringt keinen Gewinn und vermehrt sich daher nicht. Es ist als bloßer Schatz totes Kapital.
Darüberhinaus war für ihn nicht zu übersehen, daß die Pflege des Bankschatzes immer dann in den Vordergrund gerückt wurde, wenn das Volk bereits die Einwechslungskassen stürmte und es sich absehen ließ, daß die Einlösbarkeit der Banknoten bald aufgekündigt werden müsse. Der Bankschatz mußte also immer als letztes und untaugliches, weil rein ideelles, Rettungsmittel einer ins Strudeln geratenen Währung herhalten. Allerdings nur theoretisch, in Debatten und Verordnungen, die dann nicht eingehalten wurden: Sina „könne sich hierbei nicht verhalten zu bemerken, daß wenngleich … neue Bestimmungen in den wichtigsten Punkten, als: Verhältnis des Münzschatzes zum Notenumlauf usw. aufgestellt werden, demnach ihre genaue Einhaltung nicht als verbürgt angesehen werden kann.
Die Erfahrung der letztverflossenen Jahre habe deutlich genug gezeigt, wie die in den alten Statuten ... vorgezeigten Grenzen durch den Drang der Umstände und in Folge der unabweislichen Bedürfnisse des Staates überschritten werden mußten.“(10)

Als der Kurs der österreichischen Banknoten gegenüber dem Silbergeld und gegenüber den ausländischen Währungen immer mehr abnahm, stand wieder einmal die Debatte um das Verhältnis von Banknoten zu Münzschatz an: Sina wies darauf hin, daß das Verhältnis von Münzschatz zu Banknoten 1840 viel schlechter gewesen sei, während die Kurse stabil blieben, und drückte damit seine Zweifel daran aus, ob dieses Verhältnis irgendetwas mit Kursstürzen zu tun habe. Er wußte eben auch, daß es darauf nicht ankam, sondern auf „Siege österreichischer Armeen“ und eine „glückliche Beilegung der Wirren“.(11)

Der Bankschatz erhielt in den Krisenjahren 1848/49 noch eine andere Bedeutung für die Regierung: Münzgeld war im Unterschied zum nur im Inland zirkulationsfähigen Papiergeld Weltgeld und unabdingbar für alle Zahlungen ans Ausland. (Die eigenen italienischen Provinzen wurden übrigens wie Ausland betrachtet und behandelt.) Während die Staatsverwaltung ein Münzausfuhrverbot (12) für Private verhängte, versuchte sie selbst, ihre eigenen Auslandszahlungen in Silbermünze abzuwickeln.(13)

Das Festhalten der Staatsverwaltung und der Nationalbank am Bankschatz hatte seinen gewichtigsten Grund in der behaupteten Parität zwischen Münze und Papiergeld:

 

2. Die Konvertibilität der Banknoten

Während der Napoleonischen Kriege war für das Papiergeld der Zwangskurs eingeführt worden. Das heißt, daß die Verweigerung der Annahme von Papiergeld unter Strafe gestellt wurde, aber auch, daß Ämter und Behörden das Papiergeld als Zahlungsmittel annehmen mußten. Dies hatte zur Folge, daß das kommerzielle Treiben der Bevölkerung sich stark reduzierte und die Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs nur mehr über den Schwarzmarkt stattfand, wo Münzgeld oder andere reale Werte als Zahlungsmittel gefordert wurden. Das Ergebnis für die Staatskasse war ernüchternd: Alle Einnahmen durch Steuern, Zölle und Abgaben verringerten sich, diejenigen, die noch hereinkamen, wurden auch nur mehr in den eigenen entwerteten Papierzetteln geleistet, die im In- und Ausland keiner haben wollte.
Um wieder einen geregelten Warenverkehr und eine halbwegs funktionierende Geldwirtschaft einzurichten, wurde der Zwangskurs aufgehoben und die Banknoten der Nationalbank als der Leitwährung, dem Konventionsgulden, gleichwertig erklärt – mit dem Recht auf jederzeitige Einlösung bei den entsprechenden Kassen der Nationalbank. Das war als vertrauensbildende Maßnahme nach den Jahren der Inflation – der ersten Inflation in der Habsburgermonarchie – sicherlich notwendig. Das Vertrauen in das neue Papiergeld, die Banknoten der Nationalbank, muß aber bei der Gewährung einer solchen Einlösbarkeit bereits vorhanden sein: Wird nämlich der Beweis tatsächlich eingefordert, stürmen also alle Papiergeldbesitzer die Kassen, so läßt sich die Konvertierbarkeit nicht aufrechterhalten.
1816 war Österreich Siegermacht nach einem langwierigen Krieg, es war federführend bei der Neuordnung Europas und hatte seinen alten Glanz als Großmacht wiedergewonnen. Deswegen wurde die Parität zwischen den Geldarten geglaubt und das Papiergeld anstandslos angenommen.
Wurde das Vertrauen in die Währung erschüttert, verlangte die Bevölkerung die Einwechslung ihrer Banknoten in klingende Münze, so war das Ende vom Lied immer die Aufhebung oder zumindest Einschränkung der Konvertibilität, was das Mißtrauen gegen das Papiergeld noch zusätzlich erhöhte. Es zeigte sich, daß die Regierung mit der Gewährung eines dualen Geldsystems (14) und mit dem Versprechen auf Konvertibilität ihre währungstechnischen Ziele nur bedingt erreichte.
Die Umwechslung der Banknoten wurde 1848 zwar nicht gänzlich eingestellt, aber stark eingeschränkt: Die Höchstsumme pro Person wurde auf 25 Gulden festgesetzt, gleichzeitig der Zwangskurs verkündet.(15) Sina, der – wie auch die übrigen Direktoren der Nationalbank – unbedingt die Umwechslung der Banknoten aufrechterhalten wollte, riet noch zusätzlich zu kürzeren Öffnungszeiten und möglichster Verschleppung des Umtauschvorganges durch die Kassabeamten.(16) Er wies auch gesondert darauf hin, daß diese Einschränkungen der Erhaltung des Bankschatzes und damit der Silberreserven im Lande dienten und „nicht so, wie es das Finanzministerium … andeutet, lediglich als Begünstigung für die Bank anzusehen, sondern als unerläßliche Notwendigkeit und im Interesse der Staatsverwaltung selbst “ zu betrachten seien.(17)
Das Vertrauen in die Währung wurde durch dergleichen Tricks nicht wiederhergestellt, das Agio bestand weiterhin. Die Staatsfinanzen erholten sich auch in den 50-er Jahren nicht, und die vollständige Konvertibilität wurde nicht wieder eingeführt.

 

3. Das Wechselescompte

Die zweite Quelle der Vermehrung des Bankschatzes durch Schulden – neben den Kassa-Anweisungen der Hofkammer – waren die Sola-Wechsel der großen Bankhäuser. Sie erreichten es im Vormärz und auch noch nachher (18), daß die Diskontierung von Wechseln ihr beinahe ausschließliches Privileg blieb. Für andere Inanspruchnehmer des Wechselescomptes galt, daß sie erstens in Wien ansässig sein mußten und zweitens einen sehr beschränkten Kreditrahmen erhielten. Der Rest der Handels- und Bankhäuser Österreichs konnte seinen Kreditbedarf dann nur noch über die Darlehensabteilung der Nationalbank decken, gegen Erlegung eines Pfandes, zu einem höheren Zinsfuß und außerdem nach ausdrücklicher Genehmigung der Direktion.
Mit dieser Quasi-Beschlagnahme des Wechselescomptes schlugen die Großbankiers zwei Fliegen auf einen Schlag: Sie verschafften sich selbst Kredit zu günstigen Konditionen, d.h., zu einem niedrigen Zinssatz von 4%. Und sie verpflichteten zweitens die Mehrheit der kreditsuchenden Kaufleute, ihre Wechsel – selbstverständlich zu einem höheren Diskontsatz – bei denjenigen privaten Bankhäusern zu diskontieren, die Zugang zum Wechselescompte der Nationalbank hatten.
Immer, wenn die Finanzverwaltung Währungspflege betreiben und zu diesem Zwecke die Menge des umlaufenden Papiergeldes beschränken wollte, so entdeckte sie das Wechselescompte der Nationalbank als Quelle der Geldvermehrung.(19) Das war in zweifacher Hinsicht konsequent: Erstens dienten die Wechsel der Bankhäuser als Deckung der Banknoten und verursachten Ausgabe derselben. Zweitens hatten die Schuldscheine der Hofkammer, die sich ebenfalls im Wechselportefeuille aufhielten, den gleichen Effekt. Begreiflicherweise sahen die Finanzpolitiker diesen Balken im eigenen Auge nicht und richteten ihre Mahnungen an die Privatbankiers.
Als die Direktion der Nationalbank 1840 die Summe der im Wechselportefeuille versammelten Wechsel von 33 Millionen Gulden als zu hoch empfand und über ihre Verringerung debattierte, machte Sina seinem Ärger über diese Diskussion Luft: „indem einige 30 Millionen für den Handelsverkehr der ganzen Monarchie, welche nur eine Bank habe, gewiß nicht überspannt erscheinen; überdies aber von den für die bereits bewilligten Bahnunternehmungen erforderlichen 54 Millionen Gulden nur ca. 1,5 bis 2 Millionen von der Bank ... angesprochen worden sind.“
Er bezog sich hierbei auf den Umstand, daß ein Teil der Kreditierung der Eisenbahnunternehmungen der Monarchie auch über das Wechselescompte stattfand. Dies erschien manchen Bankdirektoren als unzulässige Inanspruchnahme und sie wollten die Abweisung von Wechseln der Eisenbahnunternehmungen durchsetzen, mit der Begründung, sie spiegelten nicht den „wahren Bedarf der Wirtschaft“ wider. Dagegen Sina, der übrigens zu diesem Zeitpunkt für sein Unternehmen, die Wien-Raaber Bahn, das Wechselescompte fast nicht in Anspruch genommen hatte: Eisenbahnen seien doch wohl genauso wichtig als Wolle, Indigo oder Zuckerfabriken, ihre Kreditbedarf genauso „wahr ... und vielleicht noch weniger gefährlich … übrigens erscheine es beinahe lächerlich, dem Publikum von Seite der Bank vorschreiben zu wollen, in welche Gattung von Geschäften es sich einlassen soll und welche nicht, und sich hiedurch gleichsam zum Vormund der Privatunternehmungen aufschwingen zu wollen.“
Sina  erklärte sich zum Schluß gegen jede Beschränkung und meinte, diese seit einem Jahr dauernd geführten Debatten über Beschränkung des Escomptes, der Darlehen, der Banknoten-Umlaufmenge etc. würden nur „mit Gewalt Angst und Furcht im Publikum hervorrufen“ und damit den Kredit der Bank untergraben, anstatt ihn zu befördern.(20)

 

4. „Gefahren“ für „den Staat, die Nation, die Bank“(21): 1848-49

Die Ernennung Georg Sinas zum Vize-Gouverneur erfolgte im April 1849. Die Stelle war seit dem durch seinen Konkurs bedingten Ausscheiden Geymüllers im Jahre 1841 unbesetzt gewesen. Der Bankgouverneur Lederer, schloß sich dem einstimmigen Antrag der Bankdirektoren, Sina in dieses Amt zu wählen, „mit der Bemerkung an, daß Freiherr v. Sina die Bedenken, welche er früher gegen die Annahme dieser Stelle erhoben hat, nunmehr aufgegeben habe und daß bei den ganz vorzüglichen Eigenschaften des Freiherrn v. Sina, bei der ausgezeichneten Stellung seiner Handelsfirma, seinen intellektuellen Fähigkeiten und seiner seltenen Welterfahrung“(22) zweifelsohne kein Geeigneterer für dieses Amt gefunden werden könne.
Die vom Gouverneur erwähnten Bedenken Georg Sinas gegen die Annahme dieses Amtes gründeten sich wahrscheinlich auf die heftige Feindschaft zwischen ihm und dem Hofkammerpräsidenten Kübeck. Nach dessen Rücktritt 1848 und angesichts der bedrängten Situation der Regierung und der Nationalbank verschloß sich Sina dem Drängen der Staatverwaltung nicht länger. In seiner Antrittsrede bezeichnete er es als die wichtigste Aufgabe für die Nationalbank und daher auch für ihn, „die Parität zwischen Banknoten und Münze wiederherzustellen.“(23) Das Papiergeld sollte also von der Bevölkerung als der Münze gleichwertig angesehen werden, das Agio für die Banknoten sollte verschwinden. An dieser Aufgabe scheiterte Sina, und übrigens auch seine Nachfolger für die nächsten Jahrzehnte: Von 1848 bis 1878 dauerte die „Epoche des Silberagios“, mit einer Differenz von durchschnittlich 20%.(24)

Im April 1849 lagen die österreichischen Staatsfinanzen im argen. In Oberitalien und in Ungarn hatten Aufstände die Oberhoheit des Kaiserhauses in Frage gestellt, die österreichische Regierung war damit beschäftigt, diese Gegenden zurückzuerobern. Das war in mehrfacher Hinsicht ungünstig für die Staatskasse:

1. Ein Staat, der sein eigenes Territorium nicht im Griff hat, ist im In- und Ausland nicht kreditwürdig. Xxx xxxXXNiemand kauft seine Anleihen.
2. blieben die Abgaben aus den umstrittenen Gebieten aus, weder Steuern noch Zölle noch Gebühren xxxxxxxflossen in die Staatskasse.
3. mußten die Kriegszüge der Armee zur Niederschlagung der Aufstände finanziert werden.
Xxxx Das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben war endgültig aus den Fugen geraten.

Von den drei Bankhäusern, die den Staatskredit die letzten Jahrzehnte hindurch gesichert hatten, war das eine, Arnstein & Eskeles, praktisch bankrott. Salomon Rothschild hingegen hatte offenbar noch die Worte seines Protektors Metternich im Ohr: „Holt mich der Teufel, so holt er sie auch“(25) und hatte, um es nicht darauf ankommen zu lassen, ebenso wie jener sein Heil in der Flucht aus Österreich gesucht. Das Wiener Bankhaus wurde zwar von seinem Sohn weitergeführt, seine Aktivität war jedoch bis zur Beendigung des Bürgerkrieges gering.

Die Dienste der Nationalbank waren in dieser Situation gefragter denn je. Sie mußte für Rechnung des Staates, also auch als Kredit an ihn, Silber im Ausland ankaufen, vor allem für die Bestreitung der Kosten, die durch den Einsatz der Armeen in den aufständischen Provinzen entstanden.
Gleichzeitig war die Bank bemüht, ihren eigenen Münzschatz immer wieder aufzufüllen, um die Konvertibilität der Banknoten und damit das Vertrauen in sie aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck mußte sie ständig Münzgeld an ihre Filialen in der Provinz schicken, auch in das gefährdete Triest und das der staatlichen Kontrolle teilweise gänzlich entglittene Ungarn. Die Geldsendungen nach Ungarn und Siebenbürgen – Buda, Temesvár, Herrmannstadt (Sibiu, Rumänien) – waren deshalb wichtig, weil die Nationalbank mit allen Mitteln versuchte, die eigenen Banknoten im Verkehr zu halten und gegenüber den Kossuth-Noten als einziges „richtiges“ Geld zu behaupten.

 

4.1. Die Kossuth-Noten

Am 8.6. war die Direktion der Nationalbank von der Absicht der ungarischen Regierung, eigene Banknoten auf die Beträge von 1 und 2 Gulden zu drucken, benachrichtigt worden: „… Sina erkannte in ganzem Umfange die schlimmen Folgen einer solchen Emission ungarischer Noten durch das dortige Ministerium und drückte die Besorgnis aus, daß es nicht bei 12,5 Millionen sein Bewenden haben werde, sondern daß man in der Summe der Noten-Emission immer weiter gehen und so die Österreichischen Noten nach und nach ganz aus Ungarn verdrängen werde, wo dermalen doch zwischen 30 und 40 Millionen im Umlauf sein dürften.
Wir müssen uns nicht täuschen ... auch in finanzieller Beziehung will sich Ungarn gänzlich von uns emanzipieren und trennen.
Die Bank muß sich diesfalls an den österreichische Finanzministerium wenden, muß wünschen und bitten, daß mit allem Nachdruck dahin gewirkt werde, diese Maßregel rückgängig zu machen, wenn möglich; es muß sich auf das Bank-Privilegium berufen – es muß gefragt werden, ob denn nach der neuen Verfassung Ungarns dem dortigen Ministerium das Recht zustehe, das Privilegium der Österreichischen Nationalbank offenbar zu verletzen.
Es muß alles aufgeboten werden, um eine solche Emission ungarischer Noten abzuwenden.“(26)

Als dies nicht gelang und die Nationalbank im August 1848 erfahren mußte, daß Ungarn tatsächlich eigene Banknoten emittiert, ein Verbot für Münzausfuhr in die Erblande erlassen und die Annahme der österreichischen Banknoten von 1 und 2 Gulden verboten hatte, blieb Sina zuversichtlich: Wenn die Leute in Ungarn weiter die höheren Banknoten der Nationalbank – zu 50 oder 100 fl. – annehmen sollten, würden sie die kleineren auch nicht zurückweisen.(27) Er sprach sich deshalb auch dafür aus, trotz der bedrohlichen politischen Umstände die Bargeldbeträge bei den ungarischen Filialkassen der Nationalbank nicht zu reduzieren und alles zu unternehmen, um sie weiterhin im Umlauf zu halten.(28)
Nach der Einnahme Budas und Pests erhielt die Nationalbank im Mai 1849 die gesamten dort vorgefundenen Silbervorräte, 1 Million in Münze und Barren im Wert von 310.321 fl.CM., somit das „ganze Silberquantum, welches zur Deckung der eingezogenen ungarischen Noten zu 1 und 2 fl. vorhanden war“.(29) Die Nationalbank hätte diese Silbermenge dazu verwenden sollen, eigene Banknoten zu 1 und 2 fl. herauszugeben und gegen die Kossuth-Noten einzutauschen. Als die Bank jedoch das Geld erhielt, neigte sich das Kriegsglück gerade wieder auf die Seite des ungarischen Heeres und an ein Einziehen der Kossuth-Noten konnte nicht gedacht werden, sodaß diese Silbermenge zur Deckung anderweitiger Bedürfnisse eingesetzt wurde.

Als später die Kossuth-Noten aus dem Verkehr gezogen und durch Banknoten der Nationalbank ersetzt wurden, waren diese genausowenig durch Silber „gedeckt“ wie die übrigen im Umlauf befindlichen Geldscheine.

 

4.2. Kredite für Handel und Industrie

Weiters wurde die Nationalbank von Darlehensgesuchen praktisch aller Unternehmen Österreichs und der gesamten Welt des Handels bestürmt, deren Gewährung ebenso problematisch war wie deren Ablehnung: Jedes nicht gewährte Darlehen konnte eine Konkurswelle verursachen, die wiederum viele im Escompte oder der Depositenkasse der Nationalbank liegende Papiere entwertet hätte. Unternehmen wie die Nordbahn, die DDSG oder der Österreichische Lloyd wiederum waren von großer Bedeutung nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für das Militär und die Verwaltung und mußten unbedingt gestützt werden.

Außerdem barg die Abweisung eines Darlehens auch politischen Sprengstoff in sich. Wenn von einem Betrieb oder einem Erwerbszweig ein ganzer Landstrich abhing und deren Vertretern kein Kredit zur Fortsetzung der Produktion gewährt wurde, konnte das in dem von Aufständen erschütterten Land einen weiteren Unruheherd schaffen. Ähnliches stand zu befürchten, wenn den Vertretern eines Handelsgremiums, dessen Mitglieder das kommerzielle Leben in Städten wie Pest, Brünn oder Prag in der Hand hatten, der Kredit verweigert wurde.

Im August wurde die Nationalbank von der Staatsverwaltung ersucht, zur Dotierung eines Komitees für arbeitslose Handwerker eine halbe Million Gulden beizutragen. Die Direktion wollte zunächst davon nichts wissen, Sina bemerkte, „daß die Absicht gut sei, wenn sie zu realisieren möglich wäre, es sei aber nicht so, sondern verkehrt, man werde immer mehr bekehret; Paris liefere ein Beispiel, das Ideal scheint gut zu sein, was lehrt aber die Ausführung? Die neuen Theorien, welche vom 15. März datieren, haben die Krawalle erzeugt und stets vermehrt.“(30)

Dieses Komitee bewährte sich tatsächlich nicht als Mittel zur Befriedung der aufgebrachten Massen, obwohl die Nationalbank schließlich den Kredit zur Verfügung stellte: 2 Monate später herrschte auch  in den Straßen Wiens Aufruhr.

 

4.3. Der Kreditbedarf des Staates

Weil die Münzvorräte für den Bedarf der Regierung nicht ausreichten und um den Kredit der Nationalbank nicht zu stark in Anspruch zu nehmen, gab das Finanzministerium in den Jahren 1848 und 1849 eigene Zahlungsanweisungen heraus, mit denen sie Soldaten besoldete und Lieferungen an das Heer bezahlte, die sogenannten „Salinenscheine“, bei denen die Gmundner Saline als hypothekarische Sicherheit eingesetzt wurde; ferner „Anweisungen auf die Landeseinkünfte Ungarns“ und zu 3% verzinsliche „Kassaanweisungen“. Im August 1849 erwog sie schließlich eine „Verschmelzung“ dieser Kreditzettel zu einem einzigen „Zirkulationsmittel“. Sina erinnerte daran, daß damit ein zusätzliches Umlaufmittel geschaffen würde, der Staat den Banknoten der Nationalbank mit seinen eigenen Druckerzeugnissen Konkurrenz mache, „die üblen Folgen wären vorauszusehen.“(31) Die Mahnung kam zu spät, denn es gab diese anderen Zirkulationsmittel ja bereits, die üblen Folgen ebenfalls: Diese zusätzlichen Geldersatzmittel trugen zum Mißtrauen der Bevölkerung gegen das Papiergeld, also auch die Banknoten, das ihrige bei: Sie bewiesen, wie einfach Papiergeld zu emittieren war und ließen es dadurch zweifelhaft erscheinen, daß diese Scheine wirklich den auf ihnen behaupteten Wert darstellten.

Die Regierung ersuchte aber auch bereits 1848 um Darlehen zur Bedeckung ihrer außerordentlichen Bedürfnisse. Im April erbat sich die Staatsverwaltung einen Kredit von 30 Millionen. Es folgten weitere Kredite gegen Kassaanweisungen, und Vorschüsse auf diese Kredite in Silbermünze, die die Nationalbank gegen ausländische Devisen, also Papiergeld anderer Staaten, im Ausland ankaufte. Für den Kauf dieser ausländischen Devisen verwendete sie natürlich ihre eigenen Banknoten, deren Wechselkurs gegenüber den ausländischen Währungen damals nicht so schlecht stand, weil auch diese von Unruhen erschüttert waren. Durch alle diese Manöver erhöhte sich natürlich Banknotenumlauf. Gleichzeitig nahm der Wert der Banknoten gegenüber dem Silbergeld ab, was sich an dem Agio zwischen den beiden Geldsorten feststellen ließ. Manche Direktoren befürchteten deshalb eine Wiederholung der Inflation zu Anfang des Jahrhunderts und drangen auf eine Einschränkung des Kredites der Staatsverwaltung. Dagegen wies Sina darauf hin, daß doch wohl die Staatsgewalt und deren Bestand die Grundlage und Voraussetzung der Nationalbank und der Banknoten sei, und nicht umgekehrt: Er deutete „umständlich die Verbindlichkeiten an, die der Staat jetzt und in nächster Zukunft zu erfüllen haben wird, wobei sich herausstellt, daß wenn er denselben nicht nachkommen könnte, unfehlbar die Staatsmaschine stille stehen und die Bank der Vorwurf treffen würde, die Hilfe, welche sie allein jetzt gewähren kann, in den Zeiten der höchsten Bedrängnis versagt zu haben.“(32)

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5. Der Liberalismus und seine Grenzen

Georg Sina vertrat als Direktor bzw. Vizegouverneur der Nationalbank die Positionen des klassischen Wirtschaftsliberalismus, demzufolge der Staat sich nach besten Kräften aus der Wirtschaft heraushalten solle. Einschränkungen aller Art behindern demzufolge das freie Spiel der Marktkräfte, und schaden schließlich auch dem Staat auf der Einnahmeseite, weil er aus seinen Wirtschaftssubjekten weniger Steuern erzielen kann. Diese Auffassung äußerte sich bei Sina – in seiner Eigenschaft als Nationalbank-Direktor – vor allem bei seiner Stellungnahme gegen eine Einschränkung der Geldmenge.
Das ist natürlich nur die eine Seite des liberalen Repertoires. „Ausmischung“ wird dort verlangt, wo staatliche Vorschriften eine Behinderung der unternehmerischen Tätigkeit verursachen. Andererseits ist die Einmischung des Staates sehr gefragt, wenn es darum geht, daß die eigene Staatsmacht ausländische Gewalten willfährig machen soll, um Handelsschranken zu beseitigen oder darum, daß der Staat finanzielle Hilfen wie Subventionen oder Kreditgarantien zur Verfügung stellen soll. Und schließlich war sich Sina auch bewußt, daß seine gesamten Unternehmungen darauf beruhten, daß die „Staatsmaschine“ funktionierte und die Oberhoheit über die von ihr beherrschten Gebiete behaupten konnte.
Dieser Liberalismus stand zu Zeiten Kübecks im Gegensatz zur staatlichen Auffassung, derzufolge das Privatinteresse eine ständige Gefahr für die staatlichen Interessen darstellte und die Privatsubjekte am besten vor jeder größeren Unternehmung bei ihm um Erlaubnis anfragen sollten. Die Position Sinas, und auch die mit ihm in vielen Punkten übereinstimmende seines Kollegen und Konkurrenten Daniel Eskeles waren aber auch von der Staatsführung immer dadurch anerkannt, daß ihnen ein gewichtiger Einfluß in der Leitung der Notenbank zugestanden wurde.
Wer in Fragen der Geldpolitik recht hatte, der Bankier oder die Hofkammer bzw. ihr Nachfolger, das Finanzministerium, wurde nie entschieden, – es läßt sich wahrscheinlich auch gar nicht entscheiden – denn letztlich spielte und spielt bei der Geldpolitik weder Liberalismus noch Monetarismus eine entscheidende Rolle, sondern – wie schon bei der Frage der Zölle – die Staatskasse. Im Vormärz und vor allem in den Jahrzehnten danach war sie für die gerade anstehenden Ziele der Regierung meistens zu dürftig ausgestattet. Die Politiker warfen dann alle vorher mit Vehemenz vertretenen finanzpolitischen Grundsätze über den Haufen und vermehrten die Geldmenge mit Kassenanweisungen, Schatzscheinen, Salinenscheinen und anderen Zahlungsanweisungen des Staates auf sich selbst. Etwas anderes waren und sind die Banknoten niemals. Daher sind sie immer so viel wert wie der Staat, der sie ausgibt.
Dessen Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit ist dann wieder die Grundlage, aber nicht der Garant des Erfolges seiner Unternehmer. Oder umgekehrt?

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(1) SA, GP 3414/1849 und NB, Sitzungsprotokolle 1825

(2) HHStA, KK – MRZ 222/1855

(3) z.B. Kübeck, Bd. II, S. 314-316, Gespräch Kübecks mit Kolowrat und S. 470, Gespräch Kolowrats mit dem Kaiser

(4) siehe dazu die Sitzungsprotokolle der Nationalbank bis 1829. Gleichzeitig wurde, wenngleich in geringen Mengen, weiter Wiener Währung gedruckt: 1839 erteilte die Direktion der Nationalbank die Weisung, die entsprechenden Pressen nicht zu vernichten, da man – zumindest die kleineren – Scheine der Wiener Währung weiter produzieren wolle.

(5) siehe Meynert und Kübeck

(6) Pressburger 1, S. 95

(7) Kübeck, Bd. II, S. 314, Aussage Kolowrats

(8) Vorbild der Österreichischen Nationalbank war die Bank of England, ihre Bankakte dienten als Vorlagen für die Statuten der NB. Die Erfolge Englands auf militärischem und ökonomischem Gebiet ließen sich leider nicht mittels Bankakte übertragen.

(9) Pressburger 2, S. 312 und 371. Aus Sitzungsprotokollen der Jahren 1850 und 1852

(10) NB, Sitzung 20 vom 12.4. 1849

(11) NB, Sitzung 28 vom 8.6. 1849

(12) Die Behauptung Pressburgers (Pressburger 1, S. 53 und Pressburger 2, S. 242), daß Sina sich am 30.3. 1848 gegen das Münzausfuhrverbot ausgesprochen hätte, ist unrichtig: Am 30.3. wurde diese Frage gar nicht behandelt, am 1.4. erklärte sich Sina ausdrücklich dafür, weil die Silbermünzen in Österreich billiger zu erhalten seien als in Frankreich und deshalb von Italien nach Marseille ausgeführt und dort zu Francs umgeprägt würden. Das Verbot konnte dem aber nur beschränkt entgegenwirken: Im Laufe des Jahres 1848 erörterte die Direktion immer wieder die Frage, wie dem Münzschmuggel nach Bayern und Italien Einhalt geboten werden könnte.

(13) Das Ausfuhrverbot wurde am 1.4. verkündet. Am 12.4. protestierten aufgebrachte Bürger bei Eger gegen die staatliche Münzausfuhr nach Frankfurt, die infolgedessen eingestellt wurde. Siehe dazu IV. 1.4. Das Auffüllen des Bankschatzes …

(14) Die Grundlage des vormärzlichen Geldsystems war der Konventionsgulden, eine Silbermünze, deren Gehalt und Gewicht im 18. Jahrhundert festgelegt worden war, den die österreichische Regierung prägte und für dessen Reinheit sie garantierte. Im Vormärz wurde der papierene Gulden im gleichen Verhältnis zum silbernen angenommen, später nicht mehr.

(15) Pressburger 1, S. 55-56

(16) NB, Sitzung 36 vom 15.6. 1848

(17) NB, Sitzung 38 vom 23.6. 1848

(18) Im Wechselportefeuille der NB beanspruchten 7 Firmen im April 1850 mit 16,6 Millionen Gulden zwei Drittel des Wechselkredits, den Rest mußten kleinere Handelshäuser unter sich aufteilen. An der Spitze der Inanspruchnehmer stand das Bankhaus Sina mit 3,8 Millionen, es folgten Arnstein & Eskeles mit 2,7 Millionen, Rothschild mit 2,5 und die ihm nahestehende Nordbahn mit 2 Millionen. Nach Brandt, S. 641 Fußnote, mit Berufung auf: FA, GP 5155/1850
Diese Monopolstellung der Bankhäuser ging gar nicht immer von ihnen aus, sondern war auch ein Ergebnis der Zögerlichkeit der Nationalbank und der Hofkammer, die immer von der Besorgnis um ihren eigenen Kredit geleitet waren: Erst nach langen Debatten, bei denen sich Sina und Geymüller für den „nicht ansässigen“ Rothschild einsetzten, wurde ihm der Zugang zum Wechselescompte gewährt. (NB, Sitzung 52 vom 24.12. 1829) Der Prager Handelsstand begehrte 1840, daß die dortige Filiale der Nationalbank nicht nur Banknotenumwechslung betreiben, sondern auch Bankfunktionen ausüben solle. Vor allem die Diskontierung von Wechseln war ein Anliegen der Prager Kaufleute. Sina, Eskeles und Geymüller waren für die Gewährung dieses Ansuchens, da „es kaum wohl möglich sein werde, … die fortwährend sich erneuernden und im Wesentlichen auch begründeten Ansprüche der übrigen Handelsplätze der Monarchie gänzlich zurückzuweisen …“ Die Direktion der Nationalbank wies es jedoch ab. (NB, Sitzung 8 vom 20.2. 1840)

(19) Es scheint übrigens ein beliebtes Mittel neu ernannter Finanzminister gewesen zu sein, sich als wackere Kämpfer der Währungsstabilität zu erweisen, indem sie zum Sturm auf das Wechselescompte bliesen. So ging Kübeck 1841 vor, auch Baumgartner 1852 (Pressburger 2, S. 371), nachdem schon sein Vorgänger Krauß das Wechselescompte als Schuldigen der andauernden Finanzkrise dingfest gemacht hatte. Gegen dessen Anschuldigungen verwiesen die betroffenen Bankiers und Nationalbank-Direktoren auf den Umstand, daß das Finanzministerium sich in weitaus größerem Rahmen des Wechselescomptes für seine Kreditbedürfnisse bediente. (Beer 3, S. 234) Dann kam Bruck – und erhöhte den Diskontsatz, um das Wechselescompte einzuschränken. Vor dieser Maßnahme waren seine Vorgänger zurückgeschreckt, weil sie den Kredit für die Staatsverwaltung, die sich ebenfalls aus dem Wechselescompte bediente, verteuerte.

(20) NB, Sitzung 19 vom 7.5. 1840

(21) NB, Sitzung vom 8.4. 1848, aus der Rede Sinas

(22) SA, GP 3414/1849

(23) NB, Sitzung 14 vom 1.3. 1849

(24) Pressburger 1, S. 71

(25) Kübeck, Supplementband: Metternich & Kübeck, S. 37

(26) NB, Sitzung 35 vom 8.6. 1848

(27) NB, Sitzung 46 vom 17.8. 1848

(28) NB, Sitzung 51 vom 21.9. 1848

(29) NB, Sitzung 23 vom 3.5. 1849

(30) NB, Sitzung 47 vom 24.8. 1848

(31) NB, Sitzung 42 vom 30.8. 1849. Es kam übrigens nicht zu der geplanten Vereinheitlichung, ob als Wirkung von Sinas Argumentation oder aus anderen Gründen, läßt sich nicht feststellen.

(32) NB, Sitzung 53 vom 5.10. 1848

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