2. Die traditionellen Kreditgeber des feudalen Ungarn

1) Die Kirche

Die Kirche, in erster Linie die katholische, war die wichtigste Kreditquelle des feudalen Ungarn. Anfang des 18. Jahrhunderts stellte bereits ein Merkantilist und Ratsherr der Zipser Kammer mit Bezug auf Ungarn fest: „Die Kirche zieht alles Geld an sich, einzig die Pfarrer werden reich, alle anderen bleiben arm.“(1) Ihre Kredite zeichnen sich durch gesetzlichen (6%) oder sogar darunter liegenden (4,5%, 5%) Zinsfuß und lange Laufzeit aus. Eine Studie weist darauf hin, daß die Kirche im Vormärz ihre Mittel durchaus auch politisch einsetzte, also ihre allseits begehrten Kredite nur denjenigen gewährte, die ihnen politisch genehm waren, nicht jedoch der liberalen Opposition.(2)
Im Schuldenausweis (der sich im Unterschied zu den ansonsten als Quelle verwendeten Intabulationsbüchern dadurch auszeichnet, daß das eingetragene Datum tatsächlich das der Schuldaufnahme ist,) der Tataer Familie Eszterházy von 1841 finden sich folgende kirchliche Institutionen als Kreditgeber:
Győrer Ursulinen – 800 fl. CM, 1835
Győrer Domherr János Asztl – 13.000 fl. CM zwischen 1834 und 1838
András Baur, Pfarrer aus Környe – 3.300 fl. CM zwischen 1837 und 1841
Gianone Antal, Pfarrer aus Péliföld – 1.500 fl. CM zwischen 1835 und 1840
Győrer Domkapitel – 21.234,80 fl. CM zwischen 1834 und 1839
Győrer Domherr Josef Kovács – 2.000 fl. CM zwischen 1834 und 1837
Győrer Domherr János Kelcz – 2.000 fl. WW 1820
Masse des Győrer Domherrs János Kelcz – 6.684 fl. CM zwischen 1835 und 1841
Erben des Óvárer Pfarrers Josef Koller – 1.800 fl. CM zwischen 1825 und 1828
Antal Groz, Pfarrer aus Gyömörő – 1.200 fl. CM zwischen 1834 und 1841
Nachlaß des Ketskéder Pfarrers Pauer – 400 fl. CM 1833
Csákvárer Pfarrer András Lezsó – 4.800 fl. CM zwischen 1832 und 1841
Tataer Dechant Károly Müller – 14.000 fl. CM zwischen 1825 und 1841
Győrer Seminaristen-Abtei – 3.800 fl. CM zwischen 1835 und 1841
Győrer Domherr László Payer – 8.000 fl. CM zwischen 1837 und 1841
Tolnaer Pfarrer Ignaz Perger – 500 fl. CM zwischen1837 und 1841
Győrer Domherr János Sághy – 1.200 fl. CM zwischen 1837 und 1841
Szabadhegyer Pfarrer Károly Schey – 1.500 fl. CM 1837
Réfaluer Pfarrer Ignaz Mihályfalvai – 400 fl. CM 1839
Hochwürden Péter Zob aus Tata – 2.000 fl. CM 1833
Győrer Komitatskasse des Bistums – 1.000 fl. WW 1819
Kirchen:
orthodox-altgläubig, Komárom: 4.000 fl. CM 1835
ansonsten die katholischen Kirchen in Agostány, Ászár, Bánhíd, Boglári, Csákvár, Unter-Galla, Gönyü, Igmánd, Kecskéd, Kocs, Környe, Kethely, Szentmiklós, Szőllős, Semle, Szomód, Tarjány, Táp, Tolna, Szár, Törökszentmiklós und Győr, also von 21 Gemeinden und einer königlichen Freistadt – insgesamt 21.360,20 fl. CM zwischen 1826 und 1841, und 13.393 fl. WW zwischen 1817 und 1826.
In der Zeit von 1815 und 1841 nahm diese Magnatenfamilie also 16.393 fl. in Einlösungsscheinen (umgerechnet in Konventionsmünze wären das – bei einem Umrechnungskurs von 2:5 – 6.584,40 fl. CM) und 1 Million 123.479 fl. in Silber, insgesamt also 1,130.063,20 fl. CM bei kirchlichen Stellen auf, alles zu einem Zinsfuß von 5%, der im damaligen Ungarn als äußerst niedrig galt. Der gesamte Schuldenstand dieser Familie machte 2 Millionen 128.380,86 fl. CM aus, darin sind aber noch alte Schulden inbegriffen, die bis ins Jahr 1765 zurückreichen: Die Kirche stellte also weit mehr als die Hälfte des Kredits, den eine der ersten Familien Ungarns zwischen 1815 und 1841 aufnahm.

Die Kirche war auch einer der größten Gläubiger der königlichen Freistadt Debrecen: „Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Debrecen in der Reformzeit gestalteten sich ungünstig. Im Jahr 1829 erhöhten sich die Passiva auf 386.954 f. WW. Darüberhinaus schuldete sie dem reformierten Kollegium 50.000 fl. (vermutlich ebenfalls WW), auch bei der katholischen Kirche war sie verschuldet, ... bei einigen Nagyvárader Domherren, dem Pfarrer der Stadt selbst, usw., und für alle diese Schulden zahlte sie 5-6% Zinsen. Um die Höhe der Verschuldung ins rechte Licht zu rücken: Auch Kredite aus dem Jahre 1736 scheinen im Jahr 1829 noch auf.“(3)
Im Komitat Bihar stammten im Zeitraum von 1837-1848 17,72% der Kredite von kirchlichen Institutionen,(4) das entspricht einer Summe von 918.999 fl. CM. Dem steht eine Summe von 123.543 extabulierten Gulden. gegenüber, es ergibt sich also eine Netto-Schuld von 792.656 fl. Hinzu kommen 33.997 fl., bei denen die Kirche als Bürge fungierte.

 

2.) Stiftungskassen

Die Stiftungskasse des Statthaltereirats vergab in Bihar zwischen 1837 und 1847 387.820 fl. CM, davon wurden 50.229 fl. zurückgezahlt. Andere, nicht näher bezeichnete Stiftungen vergaben insgesamt Kredite in der Höhe von 164.502 fl, von denen 44.206 beglichen wurden. Die Gesamtsumme dieser Kredite entspricht über 10% der Gesamtschuldenaufnahme und über 11% der Nettoschulden.
Unter den Gläubigern der Tataer Familie Eszterházy finden sich gar keine Stiftungsgelder, es sei denn, man rechnet den vergleichsweise bescheidenen Posten des „Grundkapitals des Komitates Komárom für seine Diener“ als Stiftungskasse.

Im Komitat Tolna gründete die ursprünglich aus den Niederlanden stammende Familie Styrum-Limburg, die das Gut Simontornya besaß, eine Stiftungskasse, die nach dem Aussterben der Familie Anfang des 19. Jahrhunderts von den Komitatsbehörden verwaltet wurde. Aus dieser Kasse wurden im untersuchten Zeitraum insgesamt 147.229 fl. CM vergeben. Sie zeichnete sich durch große Toleranz gegenüber säumigen Zahlern aus und avancierte zur „Hauskasse“ der Adeligen in Tolna.

Zwei weitere Stiftungskassen waren von Bedeutung in Tolna: die Jankovits-Kiss-Stiftung, die 91.800 fl. CM vor allem in der Verwandtschaft des Gründers vergab, und die „Politico-fundationalis“-Kasse, die 52.000 fl. CM verlieh, davon allein 40.000 an den Kämmerer Miklós Dőry. Unter den relativ über bedeutungslose Summen verfügenden Stiftungen findet sich noch die Stiftungskasse des Komitas Baranya mit 24.800 fl. CM. Diese Kasse wird in der Studie über Baranya nicht erwähnt, weil der Autor sich vor allem für die Höhe der Verschuldung und nicht für die einzelnen Kreditgeber interessiert hat. Sicherlich hat diese Stiftung im eigenen Komitat höhere Kredite vergeben als im benachbarten Tolna.(5)
Graf István Széchenyi erhielt laut dem Schuldausweis von 1833 von einer einzigen Stiftungkasse, der der Baronin Anna Révay in Sopron, Kredit in der Höhe von 848 fl., immerhin zu 5% Zinsen, was zwischen 1820 und 1833 nur noch bei zwei anderen Gläubigern vorkam. Allerdings war diese Stiftungskasse eigentlich zu einem anderen Zweck eingerichtet und sollte etwaigen verarmten weiblichen Mitgliedern der Familie Széchenyi Unterstützung zukommen lassen.(6)

 

3) Waisenkassen

Die Einrichtung selbst ist schnell beschrieben und auch aus den österreichischen Erbländern bekannt: Der für die Waisen zuständige Waisenstuhl, der auf dem Land teils dem Grundherrn, teils den Komitatsbehörden unterstand, in den königlichen Freistädten dem Magistrat, verwaltete das Vermögen der Waisen – sofern vorhanden. Dies geschah, indem mobile oder immobile Werte der verstorbenen Eltern veräußert und das dabei eingenommene Geld verliehen wurde, um Zinsen zu bringen und den Waisen bei Volljährigkeit ein durch die Zinsen angewachsenes Vermögen zu übergeben.
Das erste schriftliche Zeugnis in Ungarn über die Vormundschaft bei Waisen ist das Waisenbuch des im Besitz der Familie Batthyány befindlichen Gutes Szalónak aus dem Jahre 1631.(7) Nicht überall jedoch wurde über die Tätigkeit des Waisenstuhls und die Kreditoperationen der Waisenkassen Buch geführt. Der Artikel VI./1836 regelte das Verfahren betreffend Vormundschaft und Nachlaßverwaltung Minderjähriger, versuchte den Mißbrauch der grundherrlichen Macht abzustellen und führte dazu, daß ab da fast überall in Ungarn über die Tätigkeit der Waisenkassen Buch geführt wurde.(8)

Auf dem im Besitz der Familie Zichy befindlichen Gut Vrászló im damaligen Komitat Somogy wurden die Waisenkassen von den Gesindemeistern (tiszttartók) geführt und vom Gutsverwalter überprüft. Mißbrauch durch den Grundherrn – ansonsten häufig genug – kam auf diesem Gut zumindest in den Jahren 1839-1848, in denen ein Waisenbuch geführt wurde, nicht vor.

Falls die mit der Verwaltung des Waisen-Vermögens betrauten Personen ihre Aufgabe schlecht versahen, konnten sie zur Verantwortung gezogen werden: „So beanstandete z.B. der Hofrat Ignácz Bezerédj (in seiner Eigenschaft als königlicher Kommissär), daß sich in der Waisenkasse“ (der Stadt Győr im Jahre 1847) „74.000 Gulden in bar befanden, obwohl diese Summe durch Verleih zum Wohle der Waisen angelegt werden könnte“.(9)
Ebenso rügte der Gutsverwalter Tárnok in Vrászló einen seiner Gesindemeister, er habe die eingenommenen Zinsen von verliehenem Waisen-Vermögen als Bargeld in der Kassa belassen, anstatt sie wieder zu verleihen und müßte eigentlich den Waisen den dadurch entstandenen Schaden aus eigener Tasche ersetzen.(10)
Bei den Waisenkassen der Gemeinden war oft nicht das Wohl der Waisen ausschlaggebend für die Wahl des Kreditnehmers, sondern der Druck der örtlichen Grundherren: Sie betrachteten die Waisenkassen als einfach anzuzapfende Geldquelle, bei der sich die Rückzahlung bis an den Sankt Nimmerleinstag hinauszögern ließ, auch die Bedienung der Zinsen nicht pressierte, da weder die Waisen noch die zuständigen Verwalter der Waisenkassen tatsächlich über die Möglichkeit verfügten, ihren Grundherren zu klagen.
„So beschwerten sich die Árvaatyák“ (von der Gemeinde bestellte Vermögensverwalter der Waisenkasse) „von Tevel“ (einem Dorf im Komitat Tolna,) „bei der Komitatsbehörde darüber, daß ihre Schuldner – die Dőrys – weder die verliehene Summe, noch die Zinsen zahlten. Die mitterweile erwachsenen Waisen forderten jedoch ihr Erbe von ihnen ein. Das Komitat verfügte allerdings die Pfändung nicht gegen die Schuldner, sondern gegen die unglückseligen Árvaatyák.“(11)
Der Nachteil der Waisenkassen – als Geldquelle für den Grundherren – bestand darin, daß sie über sehr beschränkte Summen verfügte. So belief sich auf dem Gut Vrászló im Jahre 1847 der Stand der Einlagen auf 12.000 fl.(12) Es handelt sich aber um ein Gut mittlerer Größe mit geringer Bevölkerungdichte. Auf den ausgedehnten Gütern der Eszterházys in Tata und Gesztes verfügte die Waisenkasse eines Dorfes im Jahre 1840 über 95.227 fl., die eines anderen über 23.123 fl.(13) Die Grundherren selbst scheinen aber diese Waisenkassen nicht oder kaum in Anspruch genommen zu haben: In ihrem Schuldenausweis von 1841 findet sich eine einzige Kreditaufnahme bei einer Waisenkasse, allerdings einige Kreditaufnahmen, bei denen vermerkt ist: So-und-sos Waisen. Entweder diese Gelder stammen auch aus einer Waisenkasse und der Genauigkeit halber wird vermerkt, wessen Gelder jetzt verliehen wurden, oder das Geld wurde vom privaten Vormund, dem Erzieher oder der Mutter der Waise, verwaltet und verliehen. Die Summe dieser Posten ist aber relativ gering: 7.500 fl. CM.

Die Waisenkasse der Stadt Pécs wirtschaftete 1845 mit einer Summe von 160.000 fl. CM.(14) Im Komitat Bihar betrug von 1837-1848 der Anteil der Waisenkassen an den Krediten 3,82%.(15)
Im Schuldenausweis Széchenyis steht die Waisenkasse des Gutes Cenk mit Krediten in der Höhe von 2.320 fl., wobei zu bemerken ist, daß die gleiche Kasse, die István Széchenyi zu 6% Zins Geld lieh, seinen Vater noch zu 5% kreditierte.(16) Bei 2 weiteren Posten ist der Gläubiger als Waise gekennzeichnet, insgesamt ergibt sich also eine Summe von 5.580 fl.
Das Waisenamt der Stadt Preßburg verlieh beträchtliche Summen, innerhalb von 10 Jahren wurden mehr als 400 Kredittransaktionen intabuliert. Die Höhe der Summen reicht von 200 fl. WW(17) bis 4.000 fl. WW(18). Die meisten Kredite wurden in Wiener Währung vergeben, und die meisten wurden in einem Zeitraum von einem bis 11 Jahren auch wieder extabuliert. Die Schuldner waren Nicht-Adelige, öfter wird erwähnt, daß ein Schuldner „Weingärtner“ ist – das läßt darauf schließen, daß der Besitz eines Weingartens von Seiten des Waisenamtes als Sicherheit angesehen wurde, wenngleich keinerlei hypothekarische Garantien in den Eintragungen aufscheinen.(19)

Der Vorteil der Waisenkassen bestand darin, daß sie zum gesetzlichen Zins von 6% Geld verliehen. Sie wurden auch von Leibeigenen in Anspruch genommen. Allerdings war die Verleihfrist begrenzt, weil die Waisen mit ihrer Volljährigkeit Anrecht auf ihr Geld hatten.

 

4) Sonstige Kreditquellen

Witwen, die ihr Geld in Krediten anlegten, um dann von den Zinsen zu leben. Die Summe der Gelder, die Witwen an die Familie Eszterházy in Tata verliehen, war beachtlich: insgesamt 100.585 fl. CM, von 37 Personen verliehen, wobei die Höhe des jeweiligen Kredites von 100 fl. bis 25.000 fl. variiert.

Großgrundbesitzer, die ihr Geld anlegen wollten, weil sie genug davon hatten. Es gab zentrale „Kassen“ bei manchen adligen Familien, die auch anderer Leute Geld verwalteten, in erster Linie das der Verwandten. Solche Kredite wurden oft – selbstverständlich nicht unentgeltlich – von Anwälten vermittelt, deren Klienten einen erfolgversprechenden Prozeß um Land führten und dafür Geld benötigten. Diese Kredite von Adeligen wurden im allgemeinen zum gesetzlichen Zinsfuß und mit sehr langer Rückzahlungsfrist vergeben.

– Städtische und Komitatsbehörden, die Konkursmassen, Stiftungen, Erbschaften u.ä. verwalteten. Die Verwaltung der Konkursmassen geschah, indem der Besitz des Bankrotteurs von Konkursmassen-Ausschüssen verwaltet wurde, die durch Verkauf der Mobilien und Immobilien und Verleih des dabei eingenommenen Geldes diejenigen Gläubiger zu befriedigen versuchten, deren Forderungen den Wert des Eigentums des Schuldners überstiegen. Dagegen protestierten oft die anderen Gläubiger, wenn sie die Bonität des einen oder anderen Schuldners bezweifelten. Die Komitatsbehörden verlangten in ihrer Eigenschaft als Gläubiger, daß der Schuldner auf sämtliche Adelsrechte verzichtete. Außerdem wurden seine Besitzungen schriftlich niedergelegt, damit auch gleichzeitig sein Besitzstand überprüft. Diese Behörden waren mit der Schulden- und Zinseneintreibung des öfteren überfordert, wie zahlreiche Quellen beweisen.

– Schließlich existierte noch die Stiftungskasse des Statthaltereirats, deren Kredite erst nach genauer Überprüfung des Schuldners vergeben wurden und daher das Vertrauen anderer Kreditgeber stärkten. Die Kriterien der Prüfung, die die Verwalter dieser Stiftungskasse vornahmen, geben Aufschluß darüber, was im Ungarn des Vormärz über den Grundbesitz nicht bekannt war und bei anderen Kreditoperationen nur durch aufwendige Untersuchungen seitens des Kreditgebers in Erfahrung gebracht werden konnte. Bei den Krediten der Statthalterei-Kasse war die Zusammenstellung der geforderten Daten Sache des Kreditwerbers, sodaß nur diejenigen um Kredite bei dieser Institution ansuchten, die den strengen Maßstäben genügen konnten.
Die Prüfung der Bonität des Schuldners umfaßte die folgenden Fragen: In welchem Komitat befindet sich die Hauptmasse des Grundbesitzes? Ist gegen den Besitzer ein Verfahren anhängig? In welchem Zustand ist der Besitz? Verfügt er über Weidegründe? Ist der Eigentümer mit der Landwirtschaft vertraut, verwaltet er den Besitz zweckmäßig? Befinden sich auf dem Besitz Forste, wenn ja, in welchem Zustand? Handelt es sich um Nadel-, Laub- oder Mischwald? Wie alt sind die Bäume? Gibt es Mühlen oder Fischteiche? Gibt es Regalien (Bargeld-Einkünfte aus dem Betrieb von Schlachtbanken, Wirtshäusern usw.)? Über welche Transportmöglichkeiten verfügt der Besitz, welchen Zugang hat er zu Märkten? Besteht Überschwemmungsgefahr? Bei Gebäuden wurde darauf geachtet, ob sie wirtschaftlichen Charakter hatten oder nur dem Genuß dienten. Die Zahl der Leibeigenen und die Form ihres Vertrages wurde festgestellt – auf der Grundlage des Urbariums oder älterer Urkunden, – sowie der Gesamtwert ihrer jährlichen Dienstleistungen. Dann die regelmäßig anfallenden Ausgaben wirtschaftlicher Natur, die Gehälter der Verwaltungsangestellten, ferner ein etwaiger Schuldendienst.
Diese Kasse des Statthaltereirates hatte bereits mit den napoleonischen Kriegen an Bedeutung verloren, da sie wie alle anderen staatlichen Geldquellen in den Dienst der zerrütteten Staatsfinanzen gestellt wurde und damit Privaten kaum mehr zur Verfügung stand. Von diesem Aderlaß dürfte sich diese Kasse später nie mehr ganz erholt haben, sie verfügte nur mehr über geringe Summen. 1841 meldete der persönliche Sekretär des Palatins Josef, Schedius, daß die Kasse gegenwärtig leer sei, „indem die gewöhnlichen Revenuen sehr spärlich einfließen“. Die dem Grafen György Károly bereits bewilligte Summe von 70.000 fl. CM könne daher nicht ausbezahlt werden, der Graf müsse sich gedulden.(20)

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(1) Schröder Wilhelm, Fürstliche Schatz- und Rentkammer, Leipzig 1713, S. 161, zitiert nach: Gyömrei 1

(2) Varga J., S. 51

(3) Komoróczy, S. 93

(4) Varga, S. 27

(5) Glósz, S. 35-36

(6) Spira, S. 351

(7) Kállay István, A magyarországi nagybirtok kormányzata, S. 217, zitiert nach: Kaposi

(8) Magyar Törvénytár, 1896, zitiert nach: Kaposi

(9) O.L., Htt Dep.Civ.1847/26/51 sz., zitiert nach Balázs, S. 114

(10) Kaposi

(11) Glósz, S. 36

(12) Kaposi

(13) Szabad, S. 173-174

(14) Mihály Haas, Baranya földirati, statisztikai és történeti tekintetben, Pécs 1845, S. 318,  zitiert nach: Kaposi

(15) Varga, S. 27

(16) Mérey, S. 94

(17) AhmB (Archiv hlavného mesta SR Bratislavy), 4e (Intabulationsbücher), Bd. 10, S. 346, 16. 5. 1831

(18) ebd, Bd. 11, S. 228, 22. 7. 1834

(19) AhmB, 4e, Bd. 10-12 (1828-1838)

(20)  O.L., Jntl, 54. csomó (Misc. off.), XX/1841

weiter zu: Teil IV: Das feudale Land: Die Partialobligationen

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